Kommunalwahlen in Baden-Württemberg beginnen – 16-Jährige dürfen sich zur Wahl stellen

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Die Bürger in Baden-Württemberg sind in diesem Jahr zur Europa- und zur Kommunalwahl aufgerufen. © Marijan Murat/dpa

Das Wichtigste in
diesem News-Ticker

  1. 16-Jährige dürfen sich zu Kommunalwahlen in Baden-Württemberg stellen - Kritik am Wahlalter von FDP und AfD
  2. Kritik an Wahlrechtsreform bei Kommunalwahl in Baden-Württemberg - AfD und FDP gegen Vorstoß

In Baden-Württemberg werden die kommunalen Volksvertreter gewählt. Jugendliche sollen dabei stärker im Fokus stehen. Der News-Ticker zur Kommunalwahl in Baden-Württemberg.

Update vom 9. Juni, 8.00 Uhr: Die Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, bei der Kommunalwahl in Baden-Württemberg abzustimmen. Die Wahllokale sind geöffnet. Die Wahl findet parallel zur Europawahl statt.

16-Jährige dürfen sich zu Kommunalwahlen in Baden-Württemberg stellen

Stuttgart – Wie in sieben weiteren Bundesländern Deutschlands, finden auch in Baden-Württemberg an diesem Sonntag (9. Juni) Kommunalwahlen statt. Zusätzlich zur EU-Wahl sind die insgesamt 8,6 Millionen Wahlberechtigten aufgerufen, ihre Vertreter in den regionalen Parlamenten zu wählen. In diesem Jahr stehen vor allem junge Menschen im Fokus der Wahl.

Kommunalwahl in Baden-Württemberg – Jugendliche dürfen in kommunale Gremien

Denn: Jugendlich ab 16 dürfen nicht nur aktiv Kandidaten wählen, sondern sich auch selbst zur Wahl aufstellen lassen. Damit hat das Bundesland deutschlandweit als Erstes das passive Wahlrecht für 16- und 17-Jährige freigegeben. Demnach sei es nun möglich, Jugendliche in kommunale Gremien zu wählen, wie es auf der Webseite kommunalwahl-bw.de erklärt wird.

Ziel des Vorstoßes sei es, Jugendliche zu mehr politischem Engagement zu bewegen. Aus diesem Grund wurde auch das Aktionsbündnis „Junge Kommunalwahl ‘24“ gegründet. Das Bündnis, das auf eine Initiative der Servicestelle „Kinder und Jugendliche Baden-Württemberg“ und der Landeszentrale für politische Bildung zurückgehe, soll Jugendlichen mit Angeboten und Aktivitäten zur Teilnahme an der Wahl bewegen, schreibt der Paritätische Baden-Württemberg auf seiner Webseite.

Die wichtigsten Infos zur Kommunalwahl in Baden-Württemberg:

Wann finden die Wahlen statt? Am 9. Juni von 8 bis 18 Uhr.
Wer darf bei den Kommunalwahlen wählen? Alle Baden-Württemberger ab 16 Jahren. Auch Wohnungslose dürfen an der Wahl teilnehmen.
Was wird gewählt? Gemeinderäte, Ortschaftsräte, Regionalverwaltung in Stuttgart
Welche Besonderheiten gelten für die Wahl? Erstmals wird das passive Wahlrecht auf Personen ab 16 Jahren ausgeweitet. Damit können sich Jugendliche zur Wahl stellen.

Kritik an Wahlrechtsreform bei Kommunalwahl in Baden-Württemberg

Der Innenminister von Baden-Württemberg, Thomas Strobl (CDU), verteidigte das Gesetz: „Wir wollen deshalb nun den nächsten Schritt gehen, um junge Menschen noch mehr und noch früher in die Kommunalpolitik einzubinden.“ Neben der Absenkung des Mindestalters für kommunale Parlamente wurde auch das Mindestalter für einen Posten als Bürgermeister von 25 auf 18 Jahren abgesenkt. Eine weitere Änderung sieht vor, dass erstmals auch Obdachlose an der Wahl teilnehmen dürfen.

AfD, FDP und Freie Wähler kritisieren Reform bei Kommunalwahlen Baden-Württemberg

Kritik an der Änderung kam vor allem von FDP, Freien Wählern und AfD. „Die Sachpolitik profitiert ganz sicher nicht vom zentralen Vorhaben dieses Gesetzes, nämlich der Öffnung des passiven Wahlrechts für 16-Jährige“, so der AfD-Abgeordnete Hans-Jürgen Goßner bei der Einbringung des Entwurfs im Landtag am 1. März 2023. „Was hat das Wahlvolk davon, wenn Obdachlose wählen dürfen? Nichts. Was hat es davon, wenn Bürgermeister 18 Jahre alt sein dürfen (..) ? Das Wahlvolk hat nichts davon.“

Daniel Born (FDP) kritisierte die fehlende Auseinandersetzung mit Bedenken. „Bei der vorliegenden Regelung bestehen erhebliche, und zwar insbesondere rechtliche Bedenken. Diese haben Ihnen eine Vielzahl von Verbänden bei der schriftlichen Anhörung auch im Einzelnen dargelegt. Eine differenzierte Auseinandersetzung mit ihnen fehlt aber.“ (nhi)

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