Dringender Snack-Rückruf – Verzehr kann zu Atembeschwerden und Durchfall führen

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Das BVL meldet einen Snack-Rückruf. Ein undeklarierter Inhaltsstoff könnte zu gesundheitlichen Problemen führen – vor allem bei einer Gruppe.

München – Fehler in der Produktion oder bei der Lieferung machen Rückrufe oft notwendig. In bestimmten Fällen kann der Verzehr von Lebensmitteln sogar ein Gesundheitsrisiko darstellen, wie es aktuell bei einem Obst-Snack der Fall ist.

BVL meldet dringenden Rückruf von Snack-Produkt – Gesundheitsschädlicher Inhaltsstoff nicht deklariert

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informierte über den Rückruf eines Snack-Produkts. Betroffen sind kernlose Rosinen der Marke „can besler“. Der Inverkehrbringer Zafer Großhandel GmbH habe laut BVL in einer Laboranalyse extrem hohe Schwefeldioxidwerte entdeckt. Dieser Stoff, der häufig in Trockenfrüchten, Fruchtsäften und Marmeladen vorkommt, hemmt das Wachstum von Pilzen und Bakterien und verlängert so die Haltbarkeit.

Eine Tüte Rosinen ohne Kerne von „can besler“
Ein Snack-Produkt ist Teil eines Rückrufs. Die Rosinen ohne Kerne können Schwefeldioxid enthalten, das nicht auf der Packung angegeben ist. © Zafer Großhandel GmbH

Besonders problematisch war nicht nur der hohe Gehalt, sondern auch die fehlende Deklaration des Schwefeldioxids auf der Verpackung. Das Bundesamt warnt eindringlich vor dem Verzehr der betroffenen Rosinen, da „Sulfite ein sensibilisierendes Potenzial haben und nach oraler Aufnahme zu Überempfindlichkeitsreaktionen führen können“.

Snack-Obst wird zurückgerufen – Schwere Nebenwirkungen bei Verzehr von Snack möglich

Das BVL nennt Schluckbeschwerden, Durchfall, Atemprobleme und Kopfschmerzen als häufige Symptome solcher Reaktionen. Im schlimmsten Fall kann ein anaphylaktischer Schock mit tödlichem Ausgang auftreten. Für gesunde Menschen sei der Konsum von Schwefeldioxid in der Regel unbedenklich, da ein körpereigenes Enzym eine schnelle Oxidation ermöglicht, beruhigt jedoch das Bayrische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

Besonders Asthmatiker sollten Vorsicht walten lassen, weshalb eine Kennzeichnung des Stoffes unerlässlich ist. Laut BVL sind nur Produkte mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 31. Januar 2026 betroffen. Die Rosinen wurden in 200-Gramm-Tüten bei verschiedenen Einzelhändlern in Hessen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt verkauft. Kunden können das betroffene Produkt in den Verkaufsstellen zurückgeben.

Nicht nur bei Lebensmittel können Rückrufe erforderlich sein. Kürzlich mussten auch Produkte des umstrittenen Portals Temu zurückgerufen werden. (rd)

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