Krankmeldungen im Job: Zahl der Fehltage 2023 auf hohem Niveau

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Weil Beschäftigte nicht gesund waren, blieben im vergangenen Jahr Büros und Plätze leer. Jetzt liegen zu dem Ausmaß Zahlen vor.

Krankheitsausfälle bei der Arbeit haben nach einer Auswertung der Krankenkasse DAK-Gesundheit das zweite Jahr in Folge auf stark erhöhtem Niveau gelegen. Beschäftigte fehlten 2023 im Schnitt 20 Tage im Job, wie die Kasse der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zufolge nach eigenen Versichertendaten ermittelte. Der Krankenstand erreichte abermals die Rekordhöhe von 5,5 Prozent wie bereits 2022. An jedem Tag waren also im Schnitt 55 von 1.000 Beschäftigten krankgeschrieben.

DAK-Statistik: Krankheitsausfälle im Job 2023 auf Höchststand

Ausschlaggebend für die vielen Ausfälle im vergangenen Jahr seien vor allem Atemwegserkrankungen wie Erkältungen, Bronchitis und Grippe gewesen, erläuterte die DAK dpa zufolge. Zudem habe es einen Anstieg bei psychischen Erkrankungen gegeben. Der Krankenstand von 5,5 Prozent ist der höchste Wert seit Beginn der Analysen vor 25 Jahren. In den Jahren zuvor hatte er im Bereich von 4 Prozent gelegen.

Die meisten Fehltage gingen 2023 auf Erkältungskrankheiten zurück, wie die Auswertung dem Bericht der dpa (Stand: 19. Januar) zufolge ergab. Sie verursachten 415 Fehltage je 100 Versicherte. Muskel-Skelett-Erkrankungen wie Rückenschmerzen führten zu 373 Fehltagen je 100 Versicherten und psychische Erkrankungen wie Depressionen zu 323 Fehltagen. Für die Analyse wertete das Berliner Iges-Institut Daten von 2,4 Millionen erwerbstätigen DAK-Versicherten in Deutschland aus.

Wann muss die Krankmeldung beim Arbeitgeber erfolgen?

Was gilt aus rechtlicher Sicht im Job? Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet, eine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich bei ihrem Arbeitgeber zu melden. Auf welchem Weg – beispielsweise per E-Mail oder telefonisch – das konkret erfolgen soll, regelt jedes Unternehmen etwas unterschiedlich. So kann im Betrieb vereinbart worden sein, dass man sich im Fall einer Krankmeldung zum Beispiel direkt bei seinem Vorgesetzten meldet. Am besten klärt man solche Fragen im Vorfeld ab, damit man als Arbeitnehmer auf der sicheren Seite ist.

Arbeitsunfähigkeitbescheinigung liegt auf einem Tisch
Die meisten Betriebe verlangen erst ab dem vierten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), andere schon früher. Es kann im Arbeitsvertrag beispielsweise durchaus so geregelt sein, dass der Arbeitgeber schon ab dem ersten oder zweiten Tag ein Attest vom Arzt verlangen darf. © Bernd Weißbrod/dpa

Was muss eine Krankmeldung beinhalten?

„In Ihrer Krankmeldung müssen Sie mitteilen, dass Sie sich aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage fühlen, bei der Arbeit zu erscheinen und Ihre Aufgaben erfüllen zu können“, erklärt die Stiftung Warentest auf Test.de. „Woran Sie erkrankt sind, geht Ihren Chef grund­sätzlich nichts an.“ Auch in den Daten zur ärzt­lichen Arbeits­unfähigkeits­bestätigung für den Arbeit­geber stehen keine Diagnosen. „Geben Sie die ungefähre Dauer Ihrer Abwesenheit an, damit Ihr Chef Ihren Ausfall besser ersetzen kann.“ Denn im Krankheitsfall muss er gegebenenfalls eine Vertretung organisieren – deshalb sollte man bei der Krankmeldung auch darauf hinweisen, welche Aufgaben in der Abwesenheit erledigt werden müssen.

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Wie lange darf man ohne Attest zu Hause bleiben?

Es kann im Arbeitsvertrag beispielsweise so geregelt sein, dass der Arbeitgeber schon ab dem ersten oder zweiten Tag ein Attest vom Arzt verlangen darf. Denn ab wann ein Attest vom Arzt vorliegen muss, regelt der Arbeits- oder Tarifvertrag. „Ist darin nichts fest­gelegt, gilt das Entgelt­fortzahlungs­gesetz“, erklärt die Stiftung Warentest. „Danach dürfen Sie ohne ärzt­liches Attest drei Kalendertage zu Hause bleiben. Sind Sie länger krank, benötigen Sie eine Arbeits­unfähigkeits­bescheinigung (AU) vom Arzt.“

Wie lässt sich die Krank­schreibung verlängern, wenn man weiterhin krank ist?

Die Folge­bescheinigung muss spätestens an dem Werk­tag ausgestellt werden, der auf den letzten Tag der bisherigen AU-Bescheinigung folgt, so zudem der Hinweis der Stiftung Warentest auf Test.de. Um bei einer lang­wierigen Krankheit Krankengeld zu erhalten, müsse man seine Arbeits­unfähigkeit „lückenlos dokumentieren“ können, heißt es dort. Die Stiftung Warentest rät: „Gehen Sie am besten am letzten Tag Ihrer Krank­schreibung erneut zum Arzt. So sind Sie auf der sicheren Seite. Auch wenn Sie Krankengeld erhalten, ist es wichtig, dass Ihre Arbeits­unfähigkeits­bescheinigung ärzt­licher­seits nahtlos bestätigt wird. Sie erhalten sonst so lange kein Krankengeld, bis die Bestätigung über­mittelt wird.“

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