„Freiwillige Ausreise“ - Der Abschiebe-Fall von Anschlagsplaner Omar A. zeigt die Ohnmacht der Behörden
Der Libyer Omar A. plante einen Anschlag auf die israelische Botschaft in Berlin. Er wurde festgenommen, saß in U-Haft. Bereits im September 2023 wurde der Asylantrag von Omar A. abgelehnt. Doch der IS-Unterstützer blieb weiterhin in Deutschland, wurde nicht abgeschoben.
Die „Bild“-Zeitung veröffentlicht dazu nun eine Stellungnahme des Brandenburger Innenministeriums. Darin heißt es: „Die betreffende Person war im Übrigen nicht als Gefährder oder Straftäter bekannt." Ansonsten wäre der Fall von Omar A. „prioritär bearbeitet“ worden - durch die Zentrale Ausländerbehörde. Man hätte Omar A. in diesem Fall „bezüglich einer freiwilligen Ausreise intensiv beraten“.
Seit 2021 wurden nur 35 Gefährder abgeschoben
Heißt im Klartext: Abschiebungen nach Libyen sind grundsätzlich nicht möglich - auch wegen fehlender direkter Flugverbindungen. Und selbst Gefährder werden im Zweifel lediglich „beraten“ auszureisen. Freiwillig.
Als Gefährder gelten in Deutschland 475 Islamisten. Darunter fallen jene, die „politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung“ begehen könnten. Mitte des Jahres war in einer Mitteilung des Bundesinnenministeriums bekannt geworden, dass in den vergangenen dreieinhalb Jahren lediglich 35 ausländische Gefährder abgeschoben wurden.