Hannover: Kirche erhöht Erbpacht von Rentnern von 28 auf 1600 Euro

​Im hannoverschen Stadtteil Kirchrode lebt ein Ehepaar (74,76) seit Jahrzehnten in einem Haus auf einem Grundstück, das sie über einen Erbpachtvertrag mit der örtlichen Kirchengemeinde nutzen. Dank dieses Vertrags zahlen sie monatlich lediglich 28 Euro für das Grundstück.

„Womit sollen wir 1653 Euro Pacht im Monat bezahlen?"

Nun steht jedoch bald eine drastische Erhöhung der Pacht an, da die Verträge seit 1954 bestehen und 2029 nach 75 Jahren auslaufen. Darüber berichtet die "Bild". Die Kirchengemeinde plant, die monatliche Zahlung auf etwa das 58-Fache anzuheben, was rund 1.624 Euro monatlich entsprechen würde. Diese Entscheidung basiert auf einer Neubewertung des Grundstückswerts, der sich aufgrund der gestiegenen Immobilienpreise in der Umgebung erheblich erhöht hat. 

Das Ehepaar ist schockiert über diese Entwicklung und befürchtet, dass sie sich die neuen Kosten nicht leisten können.​ „Womit sollen wir 1653 Euro Pacht im Monat bezahlen? Wir haben doch zusammen gerade mal 1600 Euro Rente", sagen sie gegenüber der "Bild". Es gibt aber auch andere Betroffen, denen eine Erhöhung droht. Ein anderes Ehepaar sagt: „Wir gingen damals davon aus, dass es sich um eine sichere Angelegenheit handelt. Wir hätten nie gedacht, dass die Kirche die neue Erbpacht derart hoch ansetzt.“ 

"Suchen mit jedem Pächter eine Lösung"

Der zuständige Pastor und Kirchensprecher Benjamin Simon-Hinkelmann betont, seine Kirche müsse mit den "Vermögenswerten verantwortlich umgehen". Zudem verspricht er, dass keiner aufgrund der Pachtzins-Erhöhung ausziehen muss: "Wir suchen mit jedem Pächter, der sich den neuen Pachtzins nicht leisten kann, eine Lösung, die seinen Einkommensverhältnissen entspricht."

Auch in Lüneburg und Hildesheim laufen in absehbarer Zeit die die Verträge aus, dann könnte es auch dort bei Erbpachtgrundstücken zu drastischen Erhöhungen kommen. 

In Deutschland bezeichnet "Erbpachtgrundstück" ein Grundstück, das für eine bestimmte Zeit an einen Pächter verpachtet wird, der es nutzen und bebauen darf, ohne Eigentümer des Grundstücks zu sein. Der Pächter zahlt dafür einen jährlichen Erbpachtzins, oft ein Prozentsatz des Grundstückswertes.