Polizeikontrolle der Weilheimer Fußgängerzone: Einige Radfahrer steigen nicht ab
90 Ordnungswidrigkeiten wurden bei der großen Durchfahrtskontrolle in der Weilheimer Fußgängerzone von Beamten am Dienstag festgestellt. Damit bestätigte der Checkpoint das, über sich viele Bürger beschweren: einige Radfahrer nehmen es mit dem Absteigen in der Zone nicht sehr genau.
Weilheim - Die Fußgängerzone um den Marienplatz ist gutbesucht. Allerdings mischen sich auch viele Menschen mit Fahrrädern unter die Menge und genau das bringt manchmal Ärger. „Es gehen immer wieder Beschwerden ein“, bedauerte Gerhard Bäck, Leiter der örtlichen Verkehrsbehörde in Weilheim. „Nicht nur in der Fußgängerzone sondern auch auf den Gehwegen wird das besonders rücksichtslose Fahren angeprangert.“
Deshalb wurde diese Woche von der Polizei und den zuständigen Behörden kontrolliert. Federführend war der Zweckverband Kommunale Dienste Oberland, der im Auftrag der Stadt Weilheim die groß angelegte Durchfahrtskontrolle durchführte. An drei verschiedenen Stellen um den Marienplatz platzierten sich Beamte der Polizeiinspektion Weilheim und Sicherheitswacht. „Hier kommt es immer wieder zu Verstößen und erheblichen Gefährdungen“, erklärte Marco Marciniak, der beim Zweckverband Leiter der Abteilung Ruhender Verkehr ist. „Gerade zu bestimmten Zeiten darf man hier nicht fahren.“
Mehr Kontrollen in Zukunft
Tatsächlich haben Fußgänger hier immer Vorfahrt. Es darf mit dem Rad erst ab 21 Uhr in der Fußgängerzone gefahren werden und dann auch nur im Schritttempo, so Marciniak. Während des Checkpoints, der gegen Mittag am Dienstag begann, dauerte es auch nicht lange, bis Beamte die ersten Verstöße aufnahmen. Insgesamt waren es 90 Ordnungswidrigkeiten, bei denen allerdings meist nur mündlich verwarnt wurde. „Schließlicht dient diese Aktion ja nicht dem Abkassieren, sondern generell dem Schaffen von mehr Sicherheit für Fußgänger“, sagte Marciniak.
Beamte nutzen die Aktion, um die Radfahrer aufzuklären. Sollten aber Strafen fällige werden, sind die relativ hoch. Fahrradfahren in der Fußgängerzone zieht eine Verwarnung von 25 Euro nach sich. Laut Zweckverband Oberland, sollte ein Fußgänger behindert, gefährdet oder gar geschädigt werden, würde sich die Strafe deutlich erhöhen. Die meisten der Angehaltenen zeigten sich, laut Polizei, verständnisvoll und schuldbewusst. Deshalb wurden meist nur mündliche Verweise erteilt.
Trotzdem zeigte die Aktion auch, wie wichtig stete Kontrollen sind. „Wir haben das die letzten Jahre immer wieder getan. Allerdings ist es während der Corona-Zeit etwas eingeschlafen,“ so Bäck. „Wir werden die Kontrollen aber in diesem Bereich nun wieder öfter durchführen“, versprach Marciniak.
Mit den Newslettern von Kreisbote und Das Gelbe Blatt täglich zum Feierabend sowie mit den neuen Apps von Kreisbote und Das Gelbe Blatt immer aktuell über die wichtigsten Geschichten informiert.