Tragischer Unfall in Bayern: Auto und Traktor krachen auf Bundesstraße zusammen

  • Katarina Amtmann
    VonKatarina Amtmann
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Eine Autofahrerin ist bei einem Unfall in Unterfranken ums Leben gekommen. Die Frau starb noch am Unfallort an ihren schweren Verletzungen.

Maroldsweisach, OT Hafenpreppach - Ein tragischer Verkehrsunfall ereignete sich am Mittwochabend, 13. März, bei dem eine 65-jährige Autofahrerin ihr Leben verlor. Die Polizei Ebern hat die Ermittlungen aufgenommen und einen Sachverständigen hinzugezogen.

Unfall auf B303 im Landkreis Haßberge: Traktor und Auto stoßen zusammen

Der Unfall ereignete sich gegen 19.10 Uhr auf der Bundesstraße 303. Nach den bisherigen Erkenntnissen war die 65-jährige Frau in Richtung Coburg unterwegs und passierte die Ortschaft Hafenpreppach. „Ein von Wasmuthhausen kommender Traktorfahrer fuhr zur gleichen Zeit von der Staatsstraße 2428 auf die Bundesstraße ein, um diese zu überqueren. Hier kam es zum Zusammenstoß der Fahrzeuge“, berichtet die Polizei.

Die Autofahrerin erlitt bei dem Unfall schwerste Verletzungen und verstarb noch am Unfallort. Der 51-jährige Traktorfahrer erlitt nach bisherigen Erkenntnissen leichte Verletzungen und wurde von den Rettungskräften vor Ort versorgt. Die beteiligten Fahrzeuge wurden sichergestellt.

Die Autofahrerin kam bei dem Unfall ums Leben.

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Gutachter soll bei Klärung der Unfallursache helfen: B303 zeitweise gesperrt

Die Polizeiinspektion Ebern war für die Aufnahme des Unfalls zuständig. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Bamberg wurde ein Sachverständiger hinzugezogen, um den genauen Unfallhergang zu klären. Die örtlichen Feuerwehren waren unter anderem für die Bergung und die Sicherung des Verkehrs im Einsatz. Während der Unfallaufnahme und den Bergungsarbeiten war die Bundesstraße gesperrt. (kam)

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Fotostrecke: Erste-Hilfe-Maßnahmen nach einem Unfall – Die To-Dos für Ersthelfer

Bei schweren Verkehrsunfällen kann das schnelle und richtige Handeln anderer Verkehrsteilnehmer oder Passanten als Ersthelfer über Leben und Tod entscheiden. Auf den nächsten Bildern zeigen wir Ihnen die wichtigsten Erste-Hilfe-Maßnahmen und wie sie zu leisten sind.
Rechtliches vorweg: Denn es ist nicht nur moralische, sondern auch gesetzliche Pflicht, Menschen in Not zu helfen. Das steht so festgeschrieben im § 323c des Strafgesetzbuches (StGB). Wer dem nicht nachkommt, obwohl die Erste-Hilfe-Maßnahmen zumutbar und notwendig sind, muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen. Übrigens: Keinen Erste-Hilfe-Kurs absolviert zu haben ist keine gültige Entschuldigung dafür, nicht als Ersthelfer aktiv zu werden.
Für mögliche Notfallsituationen ist die Rettungskette als Orientierung gedacht, wann was zu tun ist. Sie besteht aus fünf Gliedern, die laut Malteser wie folgt lauten: 1. Absichern & Eigenschutz, 2. Notruf & Sofortmaßnahmen, 3. weitere Erste Hilfe, 4. Rettungsdienst, 5. Krankenhaus. Die ersten drei Kettenglieder werden vom Ersthelfer am Unfallort abgearbeitet. Sie dienen der Versorgung, bis die Rettungskräfte eintreffen. Auf den folgenden Bildern werden diese ersten drei Kettenglieder aufgezeigt.
Das erste Glied der Rettungskette: Absichern & Eigenschutz. Bei einem Unfall muss als Erstes die Unfallstelle gesichert werden – noch bevor Verletzten geholfen wird. Denn sonst besteht die Gefahr eines Folgeunfalls. Wenn man Zeuge eines Unfalls wird, sollte daher als erstes der Warnblinker eingeschaltet, eine Warnweste angezogen und ein Warndreieck aufgestellt werden. Letzteres bei einem Unfall innerorts 50 Meter von der Unfallstelle entfernt, auf der Landstraße 100 Meter, auf der Autobahn 200 bis 400 Meter. Dann erfolgt der Griff zum Erste-Hilfe-Kasten.
Fotostrecke: Erste-Hilfe-Maßnahmen nach einem Unfall – Die To-Dos für Ersthelfer

Die Redakteurin hat diesen Artikel verfasst und anschließend zur Optimierung nach eigenem Ermessen ein KI-Sprachmodell eingesetzt. Alle Informationen wurden sorgfältig überprüft. Hier erfahren Sie mehr über unsere KI-Prinzipien.

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