Fall gibt Rätsel auf: Mann wegen fahrlässigen Vollrauschs verurteilt
Ein 28-jähriger aus Wackersberg musste sich vor dem Amtsgericht wegen eines Vollrauschs verantworten. Der Fall gibt Polizei und Gericht Rätsel auf.
Wackersberg/Wolfratshausen – Ein seltsames Bild bot sich den Polizisten, die am 4. August vorigen Jahres gegen 4.30 Uhr zu einem vermeintlichen Unfall gerufen wurden. Ein Auto stand auf der Kreisstraße Töl 7 zwischen Bad Tölz und Königsdorf quer zur Fahrbahn. „Der Motor lief, die Lichter waren eingeschaltet, die Nase zeigte Richtung Graben“, schilderte ein Polizist die Situation. Auf dem Fahrersitz saß ein Mann. Als sie diesen zu dem hinzugerufenen Krankenwagen führten, „rollte das Auto die Böschung runter“, berichtete der Polizist weiter. Eine Blutentnahme ergab, dass der mutmaßliche Fahrer mit knapp zwei Promille Alkohol im Blut hinterm Steuer gesessen hatte.
„Keinerlei Erinnerung an diesen Vorfall“: Wackersberger kommt betrunken von der Straße ab
Wie das Fahrzeug und der Wackersberger an die Stelle gekommen waren, hat sich den Polizisten nicht erschlossen („es machte keinen Sinn, dass er da war, wo er war“). Und das konnte auch in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Wolfratshausen, wo sich der 28-Jährige wegen fahrlässiger Trunkenheit verantworten musste, nicht zufriedenstellend geklärt werden. „Er hat keinerlei Erinnerung an diesen Vorfall“, erklärte Verteidiger Jost Hartman-Hilter. Nur, dass er auf einer privaten Feier gewesen sei, könne sein Mandant sicher sagen.
(Unser Bad-Tölz-Newsletter informiert Sie regelmäßig über alle wichtigen Geschichten aus Ihrer Region. Melden Sie sich hier an.)
Gegen 23 Uhr setzte dann das Gedächtnis aus. „Wie er mit dem Auto zu dieser Stelle gekommen ist – keine Ahnung“, wiederholte der Rechtsanwalt. Von den anderen Leuten, die mit ihm gefeiert hatten, „kann oder will keiner etwas dazu sagen“, wann und in welchem Zustand der Angeklagte die Feier verlassen habe.
Laut Gutachten: Beschuldigter muss zwischen fünf bis acht Liter Bier getrunken haben
Eine Sachverständige errechnete, dass der Beschuldigte, um auf den festgestellten Alkoholpegel zu kommen, zwischen fünf bis acht Liter Bier (10-16 Halbe) getrunken haben müsse. Ein mittelschwerer bis schwerer Rausch habe sicher vorgelegen und es sei „nicht ausschließbar, dass die Steuerungsfähigkeit vollständig aufgehoben gewesen“ war, als der Angeklagte sich ins Auto gesetzt hatte. „Autofahren ist ein Automatismus, das ist kein Widerspruch“, erklärte die Medizinerin auf die Frage des Verteidigers. Der hatte darauf hingewiesen, es sei „nicht ausgeschlossen, dass das Auto nicht von ihm dahingefahren wurde“. In jedem Fall müsse die Strafe für seinen Mandanten, wenn er denn verurteilt werden sollte, deutlich geringer ausfallen, als von der Staatsanwältin beantragt (3600 Euro Geldstrafe und noch sechs Monate Führerscheinsperre).
Richter Helmut Berger verurteilte den Wackersberger wegen fahrlässigen Vollrauschs zu einer Geldstrafe von 2700 Euro (45 Tagessätze à 60 Euro). Auf seinen Führerschein, der ihm noch in derselben Augustnacht abgenommen worden war, muss der Verurteilte noch sechs Monate verzichten. (rst)