Spanien verbannt Warndreiecke: Was deutsche Urlauber beachten müssen
Spanien schafft das Warndreieck auf Autobahnen ab. Ab 2026 wird ein intelligentes Blinklicht Pflicht. Das hat auch Folgen für deutsche Urlauber.
Spanien zählt zu den beliebtesten Urlaubszielen der Deutschen und ist auch mit dem eigenen Auto gut zu erreichen. Doch für Autofahrer steht eine wichtige Änderung bevor: Die spanische Verkehrsbehörde DGT (Dirección General de Tráfico) hat beschlossen, ab dem 1. Januar 2026 das Warndreieck auf Autobahnen und Schnellstraßen abzuschaffen.
Spanien sagt adios zum Warndreieck – aus Sicherheitsgründen
Die Entscheidung basiert vor allem auf Sicherheitserwägungen. Nach Einschätzung der Verkehrsbehörde birgt das Aufstellen der Warndreiecke erhebliche Risiken, besonders auf Autobahnen. Die Gefahr entsteht hauptsächlich dadurch, dass Autofahrer bei hohem Verkehrsaufkommen oder schlechter Sicht an der Fahrbahn entlanglaufen müssen, um das Dreieck in ausreichender Entfernung zu platzieren.
Aktuell ist das Mitführen und Aufstellen des Warndreiecks noch Pflicht. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld von 200 Euro rechnen. Für spanische Autofahrer werden zusätzlich drei Punkte im Verkehrsregister eingetragen.
Blinklicht ersetzt ab 2026 das Warndreieck
Als Ersatz für das Warndreieck führt Spanien ein batteriebetriebenes gelbes Blinklicht ein, das sogenannte V-16-Warnsystem. Das batteriebetriebene Gerät wird einfach auf dem Autodach befestigt und ist bis zu einem Kilometer weit sichtbar. Das Blinklicht soll im Handschuhfach aufbewahrt werden.
Die neue Warnleuchte ist dabei mehr als nur ein simples Blinklicht. Sie verfügt über eine Mobilfunkverbindung und muss speziell zertifiziert sein. Bei Aktivierung sendet das System automatisch alle 100 Sekunden die Position des Fahrzeugs an die Verkehrsbehörde und Notdienste. Die Datenübermittlung stoppt, sobald das Gerät ausgeschaltet wird.
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Doch wie so oft gibt es auch bei dieser Regel Ausnahmen. Das Blinklicht ist nämlich lediglich auf Autobahnen und Schnellstraßen vorgeschrieben. Auf Landstraßen und in Städten reicht auch weiterhin das gute alte Warndreieck. Aus Sicherheitsgründen empfiehlt die DGT aber auch dort das Blinklicht zu nutzen.
Spanien schafft Warndreieck ab: Das müssen deutsche Urlauber beachten
Für deutsche Urlauber gibt es eine wichtige Unterscheidung: Wer mit dem eigenen Auto nach Spanien reist, muss sich keine Sorgen machen. Einer Einschätzung des ADAC zufolge ändert sich für Touristen mit eigenem Fahrzeug nichts, da Spanien nach EU-Recht im Ausland zugelassene Fahrzeuge anerkennen muss.
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Anders sieht es bei Mietwagen aus: Wer ab 2026 in Spanien ein Auto mietet, sollte bei der Fahrzeugübernahme prüfen, ob das vorgeschriebene V-16-Blinklicht im Handschuhfach liegt. Die Nutzungspflicht gilt allerdings nur auf Autobahnen und Schnellstraßen. Auf Landstraßen und innerorts dürfen weiterhin Warndreiecke verwendet werden, auch wenn die Behörde auch dort die Nutzung des Blinklichts empfiehlt.
Autofahrer sollten die neuen Regelungen ernst nehmen. Wichtig zu wissen: Spanische Bußgelder können auch in Deutschland vollstreckt werden. Es gibt jedoch einen attraktiven finanziellen Anreiz zur schnellen Zahlung. Wer ein Knöllchen innerhalb von 20 Tagen begleicht, profitiert von einem Rabatt von 50 Prozent auf die Bußgeldsumme. Diese Regelung gilt für die meisten Verkehrsverstöße in Spanien.