Seit 1976 gilt in der Kurstadt eine Lärmschutzverordnung – „mit Rücksicht auf ihre besonders gesundheitsfördernden Aufgaben als Kneipp-Heilbad“. Die Regelungen seien in die Jahre gekommen, „sperrig“ in den Formulierungen und komplex im Vollzug. Im Stadtrat wurde intensiv über die Neufassung diskutiert.
Bad Wörishofen – Jan Madsack, Leiter der Abteilung für Öffentliche Sicherheit, wollte die Verordnung verständlicher für die Bürger und einfacher für die Verwaltung gestalten. In Zukunft gibt es daher zwei Verordnungen: eine betrifft den Baulärm, eine den Hausarbeits- und Musiklärm.
Neue Lärmschutzverordnung in Bad Wörishofer Stadtrat diskutiert
Letztere gilt nur für die Kern- und Gartenstadt. Ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten dürfen ab 1. August nur werktags (Montag bis Samstag) zwischen 8 und 13 Uhr sowie 14 und 20 Uhr ausgeführt werden. Damit wird die Mittagsruhe um eine Stunde verkürzt. Zu den lärmenden Arbeiten gehören unter anderem Hämmern, Sägen und die Nutzung von Laubbläser oder Rasenmäher.
Baufreie Zeit in Bad Wörishofen wird verkürzt
Beim Baulärm gilt, dass zwischen dem 15. Juni und dem 15. September nicht mehr gebaut werden darf (bisher 1. Mai bis 15. Oktober). Des Weiteren gilt zwischen 20 und 8 Uhr sowie zwischen 13 und 14 Uhr eine Ruhezeit. Auch hier wurde die Mittagsruhe um eine Stunde gekürzt. Die neue Regelung findet die Zustimmung der betroffenen Hoteliers, auch wenn die Verkürzung der baufreien Zeit im Sommer eine „Pille zu schlucken“ sei, so Hotelier Sebastian Seemüller.
Bad Wörishofer Stadtrat beschließt mehrheitlich neue Baulärm-Verordnung
Manche Stadträte sahen das dramatischer: Jürgen Thiemann (SPD/ÖDP) läutete das Ende der Kneippidee ein und Paola Rauscher (Grüne) gab zu bedenken, dass man „Millionen“ dafür ausgebe, Kurort zu bleiben, dem man nun ein zentrales Element kürze: die Ruhe für die Seele. Andere sahen das pragmatisch: Sie wollen sicherstellen, dass die neue Regelung ausnahmslos durchgesetzt wird und kein „zahnloser Tiger“ sei, wie die alte, bei der es viele Ausnahmen gab, so Christoph Hienle (FW). Michaela Bahle-Schmidt (CSU) begrüßte den Kompromiss, den man gefunden habe. Mit neun Nein- und 14 Ja-Stimmen wurde die Baulärm-Verordnung verabschiedet, die nur im Kurbereich gilt.
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