Memmingen: Allgäuer Tierschutzprozess – Landwirte sagen aus

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Im Allgäuer Tierschutzprozess haben die angeklagten Landwirte, ein Vater und seine beiden Söhne, jetzt ausgesagt. © Symboldbild: Mayer-Verbeek

Im Allgäuer Tierschutzskandal haben die drei angeklagten Landwirte, ein Vater und seine beiden Söhne, selbst ausgesagt. Auch legten sie weitere Beweise über die Behandlung der betroffenen Tiere vor.

Neben den schon erwähnten Anwendungs- und Abgabe-Belegen (wir berichteten) konnte einer der Söhne weitere Dokumentationen vorlegen. Er habe sich vornehmlich um die Büroarbeiten und die Kälber gekümmert, so der Angeklagte (40). Im Zuge seiner Arbeit habe er auch den sogenannten Herdenmanager (eine Software zur Überwachung der Kühe) betreut. Damit könne ausgewertet werden, welche Kuh wie viele Liter Milch produziert, in welcher Laktationsphase sie sich befindet und in welcher Gruppe sie eingeteilt ist. Ein erstes Anzeichen für eine kranke Kuh sei im Wesentlichen die Abnahme der Milchleistung. Im Falle einer auffälligen Kuh habe der Angeklagte diese notiert und den sogenannten Herdenführer (ein Angestellter der Genossenschaft) informiert. Dieser habe dann in Zusammenarbeit mit dem Vater die Kühe angeschaut und falls nötig den Tierarzt zu Rate gezogen.

Kühe wurden gehegt

Nebst der Aussage des älteren Sohns und den hierzu vorgelegten Belegen, hat sich auch der Vater (69 Jahre) geäußert. Er habe sein ganzes Leben schon mit Tieren zu tun. In seiner Kindheit übernahm er auf dem elterlichen Hof Aufgaben. Seine Ausbildung zum Landwirt mit anschließender Meisterprüfung war eine bewusste Entscheidung für seine Tiere.

Seine Tierliebe habe ihn schon früh zu Maßnahmen für mehr Tierwohl bewogen. 1973 baute er den ersten Laufstall. Weitere Ausbauten für das Tierwohl folgten. Ein besonderes Merkmal, hob er hervor, sei der spezielle Melkstand, der dem Melker einen besseren Blick auf die Tiere gewähre.
Zu jedem der in der Anklageschrift erwähnten Tiere konnte der Landwirt Auskunft geben. Nebst den Behandlungen durch den Landwirt selbst, hätten die Veterinärmediziner regelmäßig die Gesundheit kontrolliert und Arzneien verordnet. Bei allen der 32 in der Anklage genannten Rinder gab der Landwirt den Gesundheitszustand wieder. Ebenfalls gab er zu Protokoll, wann er welche Maßnahmen unternommen hatte, beispielsweise Verbände angelegt oder Salben aufgetragen hatte.

Kritik an der Kontrolle des LGL

Die Kontrolle durch Vertreter des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und dem Veterinäramt – inklusive Vertretern der Regierung von Schwaben – bezeichnete der Landwirt und Genossenschaftsvorstand als unvorteilhaft. Wenn jemand mit einem „Mondanzug“ – egal, ob weiß oder blau – auf die Tiere zukomme, dann hegen diese im Normalfall Argwohn. Eine Beurteilung der Rinder sei in diesem Zustand nicht möglich, da die Tiere auch in solchen Situationen die Ohren anlegen und lieber auf Abstand gehen würden.

Enttäuschung äußerte der Landwirt auch über die Nottötung einer Kuh (Nr. 15). Die Kuh habe schon länger mit einer Versteifung im Schulterbereich zu kämpfen gehabt. Vier Jahre lang habe man sie gepflegt, habe sie in einem besonderen Umfeld belassen und geschont. Aufgrund der Beanstandung musste dieses Tier vor Ort getötet werden. „Zu Unrecht“, sagte der erfahrene Tierhalter.

Seit über einem Jahr ist der Angeklagte (69) in Rente. Er stehe dennoch fast jeden Tag im Stall bei seinen Kühen. Er habe immer noch eine starke Verbindung zu den Tieren und sei dankbar für seine Familie und seine Angestellten.

Ebenfalls ausgesagt hatte der jüngere Sohn (38). In seinen Zuständigkeitsbereich fallen die Feldarbeit und der Maschinenfuhrpark. Mit den Rindern habe er nur wenig Berührungspunkte gehabt, so der Angeklagte. Sein Vater kümmere sich um die erwachsenen Tiere, sein Bruder um die Kälber und das Büro. Die Fragen der Staatsanwaltschaft bezüglich des Tierwohls konnte er aufgrund mangelnder Tätigkeit in diesem Bereich nicht beantworten.

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