Sachbezüge, Geschenke, Rabatte - Steuerfreie Gehaltsextras: So erhöhen Sie Ihr Nettoeinkommen
In der Praxis werden von Arbeitgebern oft wiederaufladbare Debitkarten zur Verfügung gestellt, die zum Bezug von Waren, z. B. im Supermarkt, berechtigen, bei denen es aber ebenfalls keine Barauszahlungsmöglichkeit gibt.
Der Arbeitgeber kann sogar bis zu 10.000 Euro Sachbezüge zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zur Verfügung stellen. Für den Arbeitnehmer ist das steuerfrei, der Arbeitgeber muss dafür den Betrag mit 30 Prozent pauschal versteuern. Zusätzlich fallen noch der Solidaritätszuschlag und eine pauschale Kirchensteuer an, was zu einer Gesamtbelastung von 33,75 Prozent führt.
Sofern der Arbeitgeber die Abgaben übernimmt, können Zuwendungen bis zu 10.000 Euro pro Jahr und pro Empfänger erfolgen. Bei Mitarbeitenden, die mit ihrem Jahresgehalt die Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreiten, müssen für die Geschenke neben der pauschalen Lohnsteuer auch noch Sozialversicherungsabgaben abgeführt werden.
Welche steuerlichen Vorteile gibt es bei der Kinderbetreuung, Mobilität und bei Notsituationen?
Kindergartenzuschüsse vom Arbeitgeber für nicht schulpflichtige Kinder sind steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern diese dem Arbeitnehmer zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden.
Der Arbeitgeber darf maximal die tatsächlichen Kindergartenkosten ersetzen. Dies gilt auch für Betriebskindergärten, Schulkindergärten, Kindertagesstätten, Kinderkrippen, Tages- oder Wochenmütter sowie Ganztagspflegestellen.
Der Arbeitgeber muss den Originalbeleg zusammen mit den übrigen Lohnunterlagen aufbewahren. Als Arbeitnehmer hat man diese Unterlagen, zum Beispiel die Rechnung des Kindergartens, dann für den Arbeitgeber bereitzustellen.
Wird man als Arbeitnehmer durch eine Notsituation finanziell belastet, kann der Arbeitgeber mit einer steuerfreien Beihilfe unter die Arme greifen.
Als Notsituationen gelten etwa Vermögensverluste durch höhere Gewalt (Hochwasser, Brand etc.) oder die Krankheit bzw. der Tod eines Familienangehörigen. Die Steuerbefreiung gilt für Bar- und Sachzuwendungen gleichermaßen. Derartige Leistungen zur Unterstützung des Arbeitnehmers sind pro Kalenderjahr bis zu 600 Euro im Jahr steuerfrei. Ebenfalls steuerfrei sind Jobtickets, wie das Deutschlandticket, oder auch vom Arbeitgeber überlassene Fahrräder.
Wie kann ich meinen Arbeitgeber von steuerfreien Gehaltsextras überzeugen und welche Argumente sind hier besonders überzeugend?
Damit Gehaltsextras steuerfrei sind, müssen fast alle zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden.
Zunächst muss man wissen, dass regelmäßige Gehaltserhöhungen ganz normal sind, um zumindest die Inflation auszugleichen. Wenn die Inflation bei vier Prozent pro Jahr liegt, braucht man jedes Jahr mindestens vier Prozent mehr Gehalt, um sein Niveau zu halten. Bekommt man weniger als vier Prozent mehr Gehalt, kann man sich weniger leisten als noch im Jahr davor.
Mit der Inflation zu argumentieren, ist aber meiner Meinung nach taktisch nicht so klug, denn den Arbeitgeber betrifft die Inflation auch. Er muss gleichfalls mehr für den Einkauf von Waren und Dienstleistungen zahlen.
Aus meiner Sicht sollte man besser damit argumentieren, dass diese steuerfreien Gehaltsextras auch sozialversicherungsfrei sind.
Muss der Arbeitgeber beispielsweise, wenn er dem Arbeitnehmer 50 Euro monatlich mehr zahlt, noch zusätzlich die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung begleichen, entfallen diese zum Beispiel bei einem steuerfreien Sachbezug von 50 Euro. Hier liegen seine Kosten nur bei 50 Euro.
Außerdem würde es den Arbeitgeber viel mehr kosten, wenn der bisherige Mitarbeiter kündigt, weil er die Gehaltserhöhung ablehnt, und er deshalb einen neuen Arbeitnehmer einstellen müsste. Dieser müsste wieder neu eingelernt werden, und das kostet meist deutlich mehr als eine Gehaltserhöhung.
Man kann also dem Arbeitgeber auch rational darlegen, warum man mehr verdienen muss.
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Beschäftigt sich täglich mit Finanzen und Geldanlage, 2019 startete er das Projekt "hell-investiert"
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