Durchbruch für Kleinetriebe: Kombihaltung bei Kühen soll möglich bleiben
Ein Erfolg für die Bauern. Das neue Tierschutzgesetzt erlaubt die Kombihaltung bei Kühen. Doch das gilt nicht für alle.
Oberallgäu – Wichtiger Erfolg für die bäuerliche Landwirtschaft: Viele Akteure vor Ort, Vereine und Verbände haben sich jahrelang für den Erhalt der sogenannten Kombihaltung von Milchvieh eingesetzt. Jetzt scheint die Kombination von festen Plätzen im Stall bei regelmäßigem Weidegang in ihrem Bestand dauerhaft gesichert. Die Ausnahmeregelung soll für Betriebe mit maximal 50 Rindern gelten.
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„Auch ich konnte in meinen zweieinhalb Jahren im Bundestag viele Gespräche und Argumente für eine Sonderstellung der Kombihaltung führen“, so der Grünen-Abgeordnete Karl Bär. Der Abgeordnete hatte sich mehrfach im Oberallgäu ein Bild verschafft, was „Kombihaltung“ in der Praxis bedeutet.
Kuh-Kombihaltung soll für Kleinbetriebe möglich bleiben
„Unter anderem folgten Landwirtschaftsminister Cem Özdemir und Staatssekretärin Nick meiner Einladung in die Region und konnten sich so vor Ort von der prägenden Funktion der Kombihaltung überzeugen. Insbesondere Cem Özdemir hat sich in der Folge dafür stark gemacht.“
Karl Bärs Einsatz für die Kombihaltung hat sich ausgezahlt: Der überarbeitete Referentenentwurf sieht im neuen Tierschutzgesetz für die Kombihaltung von Milchkühen mit Weidegang eine unbefristete Ausnahme vor. Die Ausnahmegenehmigung ist zudem an den bestehenden Betrieb gebunden, womit die Kombihaltung auch nach einer Hofübergabe möglich bleibt.
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