Änderungen für Rentner: Das ist 2024 bei der Rente alles neu

  1. Startseite
  2. Wirtschaft

Kommentare

2024 tut sich einiges bei der Rentenversicherung. Für langjährig Versicherte steigen die Abschläge, Neurentner müssen mehr Steuern zahlen. Außerdem steigen die Hinzuverdienstgrenzen.

München – Auf alle, die bei der Deutschen Rentenversicherung einzahlen oder schon eine Rente beziehen, kommen im neuen Jahr einige Veränderungen zu. Teils gelten einfachere Regelungen, teils geht es um einen höheren Steueranteil. Hier geben wir einen Überblick über weitere Neuerungen bei der Rente ab dem 1. Januar 2024.

Änderungen bei der Rente: Neurentner zahlen 2024 mehr Steuern

Eine ältere Dame hebt zwei Gewichte und lächelt.
Für Neurentner gilt ab Januar ein höherer Steueranteil auf ihre Rente. © Westend61/Imago

Zunächst müssen alle, die ab 2024 neu in den Ruhestand gehen, einen höheren Anteil ihrer Rente versteuern. Das heißt konkret: Ab dem 1. Januar beträgt der steuerpflichtige Rentenanteil 84 Prozent, anstatt wie vorher 83 Prozent. Somit bleiben nunmehr 16 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Dies betrifft nur Neurentner, das heißt, bereits bestehende Renten sind davon ausgeschlossen.

Laut der Deutschen Rentenversicherung ist diese „nachgelagerte Besteuerung“ oftmals von Vorteil für Neurentner. Die Erklärung: Die Aufwendungen für die Altersvorsorge verringern während der Berufstätigkeit die Steuerbelastung. Sobald ein Bürger dann in die Rentenphase eintritt, sind die Einnahmen wiederum geringer, was einen geringeren Steueranteil auf die Rente mit sich zieht.

In Zukunft soll diese Erhöhung des steuerpflichtigen Rentenanteils nur noch in Schritten von jeweils einem halben Prozentpunkt erfolgen. Allerdings ist das dafür notwendige Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Ursprünglich sollten die Renten bis 2040 komplett steuerpflichtig sein.

Änderungen für Rentner: Höhere Hinzuverdienstgrenzen bei Rente wegen Erwerbsminderung

Wer wegen Erwerbsminderung Rente bezieht, darf im neuen Jahr mehr Geld hinzuverdienen. Ab Januar 2024 gilt eine jährliche Mindesthinzuverdienstgrenze von 37.117,50 Euro für alle, die wegen teilweiser Erwerbsminderung Rente beziehen. Für alle Deutschen, die wegen voller Erwerbsminderung Rente beziehen, gilt eine Grenze von 18.558,75 Euro.

Rentner aufgrund von Erwerbsminderung dürfen einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit nur im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens nachgehen. Wer dies missachtet, der riskiert seinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente - auch wenn er die Hinzuverdienstgrenzen einhält. Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung dürfen die Betroffenen laut der Deutschen Rentenversicherung nur weniger als drei Stunden täglich arbeiten. Bei Rentnern wegen teilweiser Erwerbsminderung sind es sechs Stunden.

Neuheiten für Rentner in 2024: Weniger Geld bei der Rente für „langjährig Versicherte“

Alle Deutschen, die bereits mindestens 35 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, können ab dem 63. Lebensjahr die Altersrente für langjährig Versicherte beantragen. Der Haken dabei: Je früher sie diese Möglichkeit nutzen, umso höher ist der Abschlag auf ihre Rente. Pro Monat, der zwischen dem Antrag und dem Erreichen des regulären Rentenalters liegt, beträgt dieser Abschlag 0,3 Prozent.

Weil das reguläre Rentenalter derzeit schrittweise ansteigt, wächst auch der Abschlag auf die in Anspruch genommene Rente. Wer 1961 geboren ist und 2024 das 63. Lebensjahr erreicht, kann dann bereits die Rente für langjährig Versicherte beantragen, muss jedoch hier einen Abschlag von 12,6 Prozent hinnehmen. Zum Vergleich: Versicherte des Jahrgangs 1960 hatten noch einen Abschlag von 12,0 Prozent.

Änderungen bei der Rente: Höhere Beitragsbemessungsgrenze und Bezugsgröße für Rentner

Im neuen Jahr steigt außerdem die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. Statt 7.300 Euro beträgt sie ab Januar 7.550 Euro (alte Bundesländer) respektive 7.450 Euro (neue Bundesländer) im Monat. Auf das ganze Jahr gerechnet sind es 87.600 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welcher Höhe das Arbeitseinkommen bei der Berechnung des Rentenversicherungsbeitrags eine Rolle spielt. Für das Einkommen, das diese Grenze überschreitet, müssen Versicherte keine Beiträge zahlen. Konkret bedeutet das, dass Gutverdiener mehr für ihre Versicherung zahlen.

Die Bezugsgröße steigt ebenfalls. In den alten Bundesländern beträgt sie ab dem 1. Januar 3.535 Euro im Monat, in den neuen Bundesländern 3.465 Euro. Wichtig ist die Bezugsgröße unter anderem für die Berechnung von Beiträgen versicherungspflichtiger Selbstständiger, sie soll aber auch als einheitliche Größe dienen, um Unterschiede in den Regelungen einzelner Versicherungszweige zu beseitigen.

Neu für Rentner: Minijobber dürfen mehr verdienen und Rente weiter aufbessern

538 Euro: So hoch wird die monatliche Verdienstgrenze im Minijob im neuen Jahr sein. Im Vergleich zur aktuell geltenden Grenze von 520 Euro bedeutet das ein Plus von 18 Euro. Der Techniker Krankenkasse zufolge können Minijobber also 6.456 Euro im Jahr verdienen, bevor sie zu einer Versicherung verpflichtet sind. Sie dürfen diese Verdienstgrenze nur gelegentlich überschreiten, und dann auch nur, wenn es unvorhersehbar und in begrenztem Maße passiert. Der Richtwert: In maximal zwei Kalendermonaten pro Jahr dürfen sie bis zum Doppelten der monatlichen Grenze verdienen. Ab 2024 wären das 1.076 Euro in den jeweiligen Monaten.

Das bedeutet gleichzeitig, dass die Untergrenze bei den Midijobs steigt: Diese beträgt ab dem 1. Januar 538,01 Euro. Alle, die zwischen 538,01 Euro und 2.000 Euro im Monat verdienen, gelten als Midijobber. Sie zahlen nur einen Teil der Beiträge zur Sozialversicherung, der je nach tatsächlichem Gehalt weiter steigt. Ab einem Gehalt von 2.000,01 Euro fällt dann der volle Beitrag an. Wichtig für Arbeitgeber: Sofern in den Verträgen ihrer Minijobber nicht der gesetzliche Mindestlohn festgehalten ist, müssen sie diese entsprechend anpassen.

Auch interessant

Kommentare