Dieselfahrverbot in München: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof fällt neues Urteil
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wird zum Dieselfahrverbot in München ein weiteres Urteil fällen. Der Termin wurde bereits einmal verschoben.
München - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof plant, am Donnerstag, 21. März, um 10 Uhr ein Urteil zur Verschärfung des Dieselfahrverbots in München zu verkünden. Obwohl der Senat sich beim ersten Termin vor einer Woche nach vielen kritischen Fragen an die Landeshauptstadt eigentlich schon bereit für eine Entscheidung zeigte, wurde die Verhandlung dennoch vertagt. Der Grund dafür war das Warten auf die endgültige Version eines neuen Beschlussentwurfs für den Münchner Stadtrat. Der Senat wollte dem Stadtrat, der am 24. April erneut über Maßnahmen gegen die Luftverschmutzung in der Landeshauptstadt beraten will, möglichst konkrete Leitlinien an die Hand geben.
Urteil zum Dieselfahrverbot: Luftqualität in München weiterhin nicht ausreichend
Die Luftqualität in München war auch im vergangenen Jahr nicht überall ausreichend. Trotzdem setzt die Stadt eine vereinbarte Verschärfung des dreistufigen Fahrverbots für Dieselfahrzeuge nicht um. Dagegen haben die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Verkehrsclub Deutschland (VCD) Klage eingereicht.
Seit Februar 2023 dürfen Dieselfahrzeuge der Norm Euro 4 und schlechter, mit einigen Ausnahmen wie Anwohner und Lieferverkehr, nicht mehr auf dem Mittleren Ring der Landeshauptstadt und innerhalb dieses Rings fahren. Ursprünglich sollte das Dieselfahrverbot ab Oktober 2023 auch auf Diesel-Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 ausgedehnt werden. Ab April 2024 sollten schließlich die allgemeinen Ausnahmen wegfallen. (elb/dpa)
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