Kündigung in der Probezeit ohne Vorwarnung: Erste Anzeichen und was Sie dagegen unternehmen können
Ohne Begründung jederzeit kündbar. In der Probezeit kann ein Arbeitsverhältnis beiderseitig rasch beendet werden. Es gibt Mittel, um diesem Szenario vorzubeugen.
Die Probezeit dient als Einlebungs- und Kennenlernphase in der Arbeitswelt. Je nach Unternehmen kann sie unterschiedlich lang sein – höchstens jedoch sechs Monate. Das Besondere: Während der Probezeit können beide Seiten das Arbeitsverhältnis innerhalb von nur zwei Wochen mit einer ordentlichen Kündigung – nicht mündlich oder per E-Mail beispielsweise – beenden. Natürlich kann Ihnen als Arbeitgeber auch nicht während der Probezeit wegen Ihrer Rasse, Religion, Alter, Behinderung oder eines anderen gesetzlich geschützten Merkmals gekündigt werden. „Diese Kündigung wäre unwirksam, da sie diskriminierend ist“, betont die „ARAG.“
Nicht-Bestehen der Probezeit geschieht selten ohne Vorwarnung
Zumeist bahnt sich das Nicht-Bestehen der Probezeit jedoch über einen längeren Zeitraum an, geschieht selten ohne jegliche Vorwarnung für Sie als Arbeitnehmer. Was nicht heißt, dass es das nicht schon gegeben hat. Als Mitarbeiter in der Probezeit sind Sie nun einmal in einer schwächeren Position als Ihre Kollegen. Jedoch gibt es Anzeichen, die Sie im Laufe der Zeit stutzig machen sollten, was das Bestehen der Probezeit betrifft.
Das Arbeitsrecht-Portal „outplacement consulting“ erklärt: „Wenn Sie zum Beispiel ständig kritisiert werden oder negatives Feedback erhalten, kann dies ein Hinweis darauf sein, dass Ihr Arbeitgeber mit Ihrer Arbeit nicht zufrieden ist.“ Auch fehlende Aufträge für Sie könnte fehlendes Vertrauen signalisieren. Wenn Sie zusätzlich noch mit Fehlverhalten – wie häufiges Zuspätkommen – negativ aufgefallen sind, sollten Sie sich Gedanken machen.
„Communication is key“ – auf Deutsch „Kommunikation ist der Schlüssel“ – ist ein bekanntes Sprichwort, welches in der Arbeitswelt den Nagel auf den Kopf trifft. Wenn Sie sich unsicher sind, was Ihre Leistungen oder das Bestehen Ihrer Probezeit sind, sollten Sie dringend das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten suchen. Durch das Feedback können Sie auch an Ihren Fehlern arbeiten und somit das Ruder vielleicht noch herumreißen.
Generell gibt es mehrere Gründe, wieso Sie die Probezeit nicht bestehen könnten in einem Unternehmen. Dazu zählen unter anderem, dass Sie die an Sie gerichteten Erwartungen einfach nicht erfüllen können. Zusätzlich können auch hohe Fehlzeiten oder fehlendes Zurechtkommen mit den neuen Arbeitskollegen zu einer Kündigung führen. In Sachen Arbeitslosengeld im Anschluss ist übrigens entscheidend, welche Seite das Arbeitsverhältnis beendet.
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Arbeitnehmer sollten sich genauso Gedanken während der Probezeit machen
Allerdings sollten Sie auch für sich überlegen, ob das Unternehmen zu Ihnen oder Ihrer Arbeitsweise passt. Genauso verhält es sich in puncto „Erwartungen erfüllen“. Häufig bemerken Arbeitnehmer nach einigen Wochen im neuen Job, dass die an Sie gestellten Aufgaben überhaupt nicht das sind, womit Sie gerechnet haben. Dann ist es auch von Ihrer Seite sinnvoller, einen Schlussstrich zu ziehen, sollte sich daran nichts ändern. Auch hierbei gilt erneut: „Communication is key“.
Während in der Probezeit eine zweiwöchige Kündigungsfrist gilt, richtet sich im öffentlichen Dienst die Kündigungsfrist nach der Beschäftigungsdauer der Arbeitnehmer im Unternehmen.