„Es ist ja fast schon ein Vogelhäusl“: Klares Nein für Tiny House in Dürrnhaar

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Seit 2021 möchte ein Bürger ein Tiny House an der Höhenkirchner Straße in Dürnhaar aufstellen, der Ayinger Gemeinderat ist von der Idee nicht begeistert. © IMAGO / biky

Zum zweiten Mal hat der Gemeinderat sich gegen einen Bauantrag auf Errichtung eines Tiny Houses an der Hauptdurchfahrtsstraße in Dürrnhaar.

Dürrnhaar - Einhellig war die Meinung im Ayinger Gemeinderat, dass ein geplantes Tiny House ganz und gar nicht in die Höhenkirchner Straße in Dürrnhaar passt. Zum zweiten Mal binnen drei Jahren hat das Gremium ein klares Nein zu dem Bauantrag ausgesprochen.

Groß würde das Wohnhäuserl nicht werden. Mit Maßen von 4,99 auf 8,74 Metern und einem First in 6,15 Meter Höhe würde es im Vergleich zu den anderen Bauten in der Hauptdurchfahrtsstraße Dürrnhaars nicht so auffallen. Doch das ist nicht der Grund für die Absage. Es soll im westlichen Grundstücksbereich unmittelbar an der Grundstücksgrenze errichtet werden. Das wurde schon 2021 beantragt und vom Gremium abgelehnt. Maximilian Pölsterl vom Bauamt rief in Erinnerung, dass fast alle Bauten im Umfeld von der Straße abgerückt sind. Nur ein ehemaliges landwirtschaftliches Gebäude mache eine Ausnahme. Da das geplante Haus direkt an der Straße errichtet werden soll, würde faktisch die Baugrenze „gerissen“ werden.

Erhalt des Ortsbilds in Dürrnhaar

Fraglich seien auch die gesunden Wohnverhältnisse, Stellplätze könnten nicht nachgewiesen werden und die Abstandsflächen nach Westen würden auf Gemeindegrund liegen. Bürgermeister Peter Wagner (CSU) betonte, dass der Einfügungsgrund durchaus ein wichtiges Thema sei. „Es ist ja fast schon ein Vogelhäusl“, so der Rathauschef. Der Erhalt des Ortsbildes sollte dem Gremium durchaus wert sein, dieses Bauvorhaben nicht zu unterstützen: „Wir dürfen keinen Freiflug zulassen.“

Verwundert zeigte sich der Gemeinderat, dass der Bauwerber erneut einen Versuch startet. Einerseits wurde ihm auf der gegenüberliegenden Straßenseite ermöglicht, Wohnraum zu schaffen, andererseits hat der Gemeinderat bereits im Dezember 2021 signalisiert, notfalls einen Bebauungsplan auf den Weg zu bringen. Auch dieses Mal stand dieser Schritt im Raum. Andrea Weinberger (parteilos) gab zu bedenken, dass ein Bebauungsplan, wohl für ein größeres Umfeld, eine Einschränkung des Baurechts darstelle, wenn es hier nur um ein einziges Bauvorhaben gehe. Wagner erwiderte, dass dies auch eine Chance sei, um im Bauleitverfahren darzustellen, welche Möglichkeiten in einem Quartier baulich noch realisiert werden könnten. Und er erinnerte an andere Bauvorhaben, wo es das Ansinnen eines Bauwerbers auch kontrovers diskutiert worden sind: „Wir haben schon auch mal über Dachplatten und Fenster geredet, die uns so nicht gefallen haben.“

Landratsamt hat letztes Wort

Schlussendlich bekam auch der zweite Vorstoß des Bauantrageinreichers eine Ablehnung aus Aying. Das letzte Wort hat das Landratsamt. Sollte die Genehmigungsbehörde anderer Auffassung sein, beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung schon jetzt zu prüfen, ob die Aufstellung eines Bebauungsplanes zielführend wäre.

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