Umweltfrevel im Auwald an der Würm-Aue

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In den streng geschützten Auwald in Karlsfeld nördlich der Würmschleife hat der Grundstückseigentümer auf einer Länge von zirka 180 Metern eine Schneise von etwa zwei bis stellenweise fünf Metern geschlagen. Darüber hinaus rodete er auch noch eine Fläche innerhalb des eingezäunten Bereichs, um eine Zufahrt und einen Bauwagenstellplatz zu errichten. © vm

Ein Grundstücksbesitzer hat nördlich der Würmschleife in Karlsfeld auf einem streng geschützten Biotop Bäume und Sträucher gerodet.

Karlsfeld – Naturschützer in Karlsfeld sind erschüttert: Ein Teil eines Biotops nördlich der Würmschleife ist zerstört worden. Auf einem Grundstück, wo bis vor Kurzem noch Eschen, Roterlen, Holunder, Kreuzdorn und Liguster wild wuchsen, verläuft nun ein Zaun. Inmitten des umzäunten Areals unweit eines kleinen Tümpels mit Wasserlinsen steht ein Bauwagen. Erika Seidenspinner bemerkte den illegalen Eingriff im Juli bei einem Spaziergang. Die engagierte Umweltschützerin wandte sich umgehend an ihre Vereinskollegen vom Bund Naturschutz. „Das war heftig. Wir waren vor den Kopf gestoßen, wie jemand so mit der Natur umgehen kann“, sagt die Vorsitzende der Ortsgruppe Karlsfeld, Marion Matura-Schwarz.

Entsetzt über den Naturfrevel

Entsetzt über den Naturfrevel zeigte sich auch Adrian Heim vom Bündnis für Karlsfeld, der am Ende der jüngsten Gemeinderatssitzung auch die Öffentlichkeit in Kenntnis setzte. Auf Nachfrage teilt Heim mit: „Mit dem Bauwagen auf dem Gelände liegt der Verdacht nahe, dass der Eigentümer das Grundstück für Freizeitzwecke nutzen will.“

Laut Unterer Naturschutzbehörde ist das illegal. Denn das Grundstück ist Teil eines knapp 2400 Quadratmeter großen Biotops. Das Besondere daran: Dort gibt es noch ein Stückchen des ursprünglichen Auwalds. „Das ist ein Relikt aus früherer Zeit und schützenswert“, erklärt Naturschützerin Matura-Schwarz. Sie sei fassungslos über das rücksichtslose Verhalten und, „wie da mit der Axt im Walde gearbeitet worden ist“. Auch wenn es sich um Privatgrund handle, Eingriffe solcher Art müssen ihr zufolge abgesprochen werden. „Ein Bauer kann ja auch nicht einfach so sein Feld einzäunen.“

Angrenzend an das betroffene Grundstück befinden sich zudem naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen der Gemeinde Karlsfeld. „Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung von gesetzlich geschützten Biotopstrukturen führen können, sind von Gesetzes wegen verboten“, teilt Sina Török, Sprecherin des Landratsamtes, mit. Auf Antrag könne in Einzelfällen zwar eine Ausnahme von diesem Verbot durch die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Dachau erteilt werden, dies sei aber weder beantragt worden, noch hätte diese erteilt werden können, wie Török weiter erklärt. Für die untere Naturschutzbehörde steht somit fest: Der Eingriff in Natur und Landschaft war in diesem Fall unzulässig.

Hohe Geldstrafe steht im Raum

Auf die Frage, welche Strafe den Grundstückseigentümer nun erwartet, blieb das Landratsamt vage. Für Verstöße solcher Art sehe das Gesetz eine Geldbuße von bis zu 25 000 Euro vor, so die Sprecherin. Da es sich bei dem Eingriff zudem um bauliche Anlagen handelt, wird der Fall sowohl nach Natur- als auch nach Baurecht verfolgt. Konkreter wurde die Behörde nicht.

Der Grundstückseigentümer wollte auf Nachfrage offiziell keine Stellung zu dem Fall nehmen.

Naturschützerin Matura-Schwarz hat eine klare Forderung: Der Grundstückseigentümer soll den Zaun und Bauwagen wieder entfernen. In der Verantwortung sieht Matura-Schwarz nun auch die Untere Naturschutzbehörde. „Wir hoffen, dass das nicht ungeahndet bleibt.“

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