Epstein rausgeworfen, weil er sich „wie ein Ekelpaket“ benahm – Was wusste Trump wirklich?

In einem TV-Auftritt bei CNN spricht der Rechtsexperte Ryan Goodman von einem möglichen Eingeständnis von Donald Trump zum Fall Epstein, wie „Raw Story“ berichtet. Goodman äußerte sich gemeinsam mit Moderatorin Erin Burnett in der CNN-Sendung „OutFront“ zu Trumps schockierenden Äußerungen in einem Interview über seine Beziehung zu Epstein.

Epstein: „Wie ein Ekelpaket“ gegenüber Frauen

Der US-Präsident behauptete in dem Interview, er habe Epstein aus seinem Club Mar-a-Lago geworfen, weil dieser sich gegenüber weiblichen Angestellten „wie ein Ekelpaket“ verhalten habe. Für Goodman könnte dies jedoch ein unbeabsichtigtes Eingeständnis dafür sein, dass Trump von Epsteins schwerwiegenden Verbrechen wusste.

„Wenn Trump Epstein wegen sexueller Übergriffe rausgeworfen hat, heißt das, er wusste davon“, sagte Goodman. Trumps Aussage wirft laut „Raw Story“ Fragen auf, weil Trump noch viele Jahre nach den Epstein-Missbräuchen positiv über Epstein gesprochen hat. Außerdem soll das Ereignis, bei dem Trump Epstein aus seinem Club geworfen haben soll, erst Jahre nach Epsteins erstem polizeilichen Ermittlungsverfahren wegen Missbrauchsvorwürfen passiert sein. Das passt laut "Raw Story" zeitlich nicht zusammen und lässt daran zweifeln, ob Trump wirklich nichts von Epsteins kriminellen Taten wusste. 

Wurde rund einen Monat nach der Festnahme tot in seiner Zelle gefunden: Jeffrey Epstein.
Wurde rund einen Monat nach der Festnahme tot in seiner Zelle gefunden: Jeffrey Epstein. ---/New York State Sex Offender Registry/dpa

Keine rechtlichen Folgen – aber moralische Verantwortung

Rechtlich seien die Konsequenzen laut Goodman jedoch begrenzt: Nur sogenannte „mandatory reporters“ wären verpflichtet gewesen, ein solches Verhalten zu melden. „Mandatory reporters“ sind Personen, die gesetzlich verpflichtet sind, den Verdacht auf Missbrauch von Kindern an Behörden zu melden. Wer genau dazugehört, kann von Bundesstaat zu Bundesstaat in den USA unterschiedlich geregelt sein. 

Für einen Privatmann wie Trump bestehe keine solche Meldepflicht. Dennoch betont der Jurist die moralische Verantwortung: „Es sieht nicht gut aus. Und es wirft ein schlechtes Licht auf seine damalige Haltung.“