Wurst-Rückruf bei Edeka und Alnatura: Bei Verzehr drohen Erbrechen und Durchfall
Bei Edeka und Alnatura gibt es derzeit einen Würstchen-Rückruf. Im schlimmsten Fall droht beim Verzehr sogar eine Lebensmittelvergiftung.
München – Ob im Brötchen oder zum Kartoffelsalat: Die Bockwurst ist eine beliebte Speise in Deutschland – und auch an Weihnachten ein Klassiker. Wurst-Fans sollten jetzt allerdings aufpassen. Gleich zwei Bockwurst-Produkte sind von einem aktuellen Rückruf betroffen, sowohl bei Edeka als auch Alnatura.
Rückruf für Alnatura-Produkt: Wurst könnte verdorben sein
Ein Produkt-Rückruf wurde für Würstchen der Bio-Marke Alnatura gestartet. Dabei handelt es sich um Geflügelwürstchen im Glas mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 30.01.2026, 05.02.2026 und 12.02.2026. In einer Mitteilung wird darauf hingewiesen, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Würstchen in einigen Gläsern verdorben seien.
Produkt: | Alnatura Geflügelwürstchen im Glas |
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Menge: | 390 Gramm |
Mindesthaltbarkeitsdatum: | 30.01.2026, 05.02.2026 und 12.02.2026 |
Kunden können dies an einem unangenehmen Geruch und einer untypischen Konsistenz feststellen. Alnatura rät: Wer die Würstchen mit den genannten Mindesthaltbarkeitsdaten zu Hause hat, sollte diese besser nicht mehr verzehren. Die Gläser können im Supermarkt zurückgegeben werden. Alnatura-Produkte sind unter anderem bei Edeka, Rossmann und Tegut erhältlich.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gibt an, dass das vom Rückruf betroffene Produkt in allen Bundesländern verkauft wurde. Doch mit verdorbenen Lebensmitteln ist nicht zu spaßen, da sie eine Lebensmittelvergiftung verursachen können. Übelkeit, Erbrechen, Durchfall und Bauchkrämpfe sind typische Symptome, so der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands. Die Beschwerden verschwinden in der Regel nach einigen Tagen von selbst.

Rückruf auch bei Edeka: Wurst-Produkt der Eigenmarke betroffen
Auch beim Supermarkt-Riesen Edeka wurde ein Wurst-Rückruf gestartet. Betroffen sind hier Wiener Würstchen der Eigenmarke „Gut&Günstig“. Grund für die Rückrufaktion ist ein fehlerhaftes Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD), das versehentlich auf einige Verpackungen gedruckt wurde, informiert das Unternehmen in einer Mitteilung. Korrekt sei der 26.12.2024.
Meine news
Produkt: | Gut&Günstig Wiener Würstchen |
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Menge: | 400 Gramm |
Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): | 26.12.2025 |
Bis zu diesem Datum können die Würstchen ohne Bedenken verzehrt werden. Danach sind die Wiener Würstchen zwar nicht zwangsläufig verdorben, jedoch rät Edeka vom Verzehr des Produkts nach dem 26. Dezember ab. Verkauft wurden die Würstchen mit dem falschen MDH bei Edeka, Marktkauf und L. Stroetmann in folgenden Bundesländern:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Saarland
- Rheinland-Pfalz
- Sachsen
- Thüringen
- Hessen
- Nordrhein-Westfalen
- Niedersachsen
Auch andere Lebensmittel sind derzeit von einem Rückruf betroffen. So wurde bei Aldi ein Rückruf für Nüsse gestartet. Vor einem Rückruf von verschiedenen Brotaufstrichen und Salaten wird ebenfalls gewarnt. (kas)