Kinderkrankengeld: Wie viele Kinderkrankentage können Eltern 2024 und 2025 geltend machen?
Ist das Kind krank, will es daheim gut betreut und versorgt sein. Wann haben Eltern Anspruch auf Kinderkrankentage, und wie viele Tage können sie für das Jahr beantragen?
Für erkrankte Kinder können sich Eltern von der Arbeit freistellen lassen. Das Kinderkrankengeld ist eine Entgeltersatzleistung der Krankenkassen. Die Leistung greift dann, wenn Mütter oder Väter wegen der Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege des erkrankten Kindes nicht arbeiten können – und dadurch Verdienstausfälle erleiden. Die Krankenkasse übernimmt einen Großteil des Verdienstausfalls und zahlt das Kinderkrankengeld – in der Regel 90 Prozent des Nettoeinkommens des betreffenden Elternteils.
Wer hat Anspruch auf Kinderkrankengeld?
„Kinderkrankengeld gibt es nur für gesetzlich Versicherte“, erläutert Petra Heinevetter von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) in einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zum Kinderkrankengeld. Nur wer selbst ebenfalls mit Anrecht auf Krankengeld versichert sei, könne auch Kinderkrankengeld beziehen. Ebenso wie das Elternteil muss demnach auch das betreffende Kind gesetzlich versichert sein.

Eine der Voraussetzungen ist zudem, dass das erkrankte Kind „das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet“ hat, informiert die Techniker Krankenkasse (TK) auf ihrer Website. Diese Altersgrenze gelte nicht, wenn das Kind behindert und auf Hilfe angewiesen sei. „Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse haben Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld, häufig auch als Kinderkrankengeld bezeichnet, wenn sie nach ärztlicher Feststellung zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben“, so die TK weiter zu den gesetzlichen Bestimmungen. „Voraussetzung ist ferner, dass eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann.“
Wie viele Kinderkrankentage kann man geltend machen?
Für die Jahre 2024 und 2025 gilt in der Regel jeweils:
- Anspruchsberechtigte Elternteile können „pro Jahr und pro Kind 15 Kinderkrankengeldtage“ beziehen, wie die Krankenkasse informiert.
- Alleinerziehende dürfen bis zu 30 Tage pro Kind Krankengeld beziehen.
- Bei mehreren Kindern liegt die Gesamtzahl der Anspruchstage pro Elternteil bei maximal 35 Arbeitstagen.
- Für Alleinerziehende mit mehreren Kindern liegt die Gesamtzahl bei maximal 70 Arbeitstagen pro Kalenderjahr.
Regelungen zur stationären Aufnahme bei Kindern
Neu sind die Regelungen zur stationären Aufnahme bei Kindern, wie dpa berichtete. Das Pflegestudiumstärkungsgesetz sieht vor, „dass Eltern ebenfalls Anspruch auf Kinderkrankengeld haben, wenn sie zusammen mit dem erkrankten Kind stationär aufgenommen werden“, informiert diesbezüglich die TK. Dann bestehe so lange Anspruch auf Kinderkrankengeld, wie die Mitaufnahme dauere. „Es ist keine Höchstanspruchsdauer vorgesehen.“ Diese Tage würden auch nicht auf die eigentlichen Kinderkrankengeldtage angerechnet.
Allerdings bestehe ein solcher Anspruch nur, „wenn die Mitaufnahme medizinisch notwendig ist und das Kind unter 12 Jahre alt oder wenn es eine Behinderung hat und auf Hilfe angewiesen“ sei, so die TK. „Die stationäre Einrichtung würde dem Elternteil dann bescheinigen, dass die Mitaufnahme aus medizinischen Gründen erfolgt ist und wie lange sie dauert“, heißt es weiter auf deren Website. „Ist das Kind erst maximal 8 Jahre alt, geht man immer davon aus, dass die Mitaufnahme medizinisch notwendig ist. In dem Fall würde nur die Dauer bescheinigt.“