Flug wegen Glatteis gestrichen: Bekommen Reisende ihr Geld zurück?
Einige Flughäfen in Deutschland rechnen aufgrund von Schnee und Eis mit starken Einschränkungen im Flugbetrieb. Was Reisende jetzt tun können.
Der Deutsche Wetterdienst (DWD) erwartet am Mittwoch starke Schneefälle und extremes Glatteis in der Mitte und im Süden des Landes. Die Auswirkungen werden sich auch im Bahn- und Flugverkehr bemerkbar machen. Am Flughafen München wurden 250 Flüge annulliert, also mehr als ein Drittel der 650 geplanten Starts und Landungen, wie die Deutsche Presseagentur (dpa) unter Berufung auf eine Sprecherin berichtet. Die übrigen Maschinen sollen vorerst wie geplant starten und landen – wobei die aktuellen Entwicklungen weiterhin beobachtet werden. Auch der Flughafen Frankfurt erwartet aufgrund des Wintereinbruchs einen stark eingeschränkten Flugbetrieb, wie es auf der Webseite heißt. Passagiere sollten unbedingt vor Anreise ihren Flugstatus prüfen und bei einer Streichung nicht an den Flughafen kommen.
Geld zurück wegen Flugausfall: Welche Rechte Reisende jetzt haben

Wenn der Flug ausfällt, muss die Airline den Fluggästen eine alternative Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder zu einem Zeitpunkt, der passend für den Reisenden ist, anbieten – sofern Plätze verfügbar sind. Die alternative Beförderung darf auch per Bahn, Bus oder Schiff erfolgen. Wobei anzumerken ist, dass auch der Bahnverkehr durch das Winterwetter beeinträchtigt sein könnte. Wer den Flug oder die angebotene Alternative nicht mehr antreten möchte, erhält von der Airline den kompletten Flugpreis zurück.
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„Wird die Fluggesellschaft nicht von sich aus tätig oder kann sie keine geeignete alternative Beförderung anbieten, können die betroffenen Fluggäste selbst eine Alternative suchen und die Kosten der Fluggesellschaft in Rechnung stellen. Um die Erstattung ihrer Kosten zu gewährleisten, sollten betroffene Passagiere eventuelle Umbuchungen auf Bus, Bahn oder andere Flüge jedoch keinesfalls ohne Absprache mit der Airline durchführen“, sagt der Fluggastrechteexperte Julián Navas von AirHelp.
Bekommen Reisende bei einer Flugannullierung wegen Glatteis eine Entschädigung?
Generell können Flugausfälle dazu führen, dass Reisende einen Anspruch auf Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro haben. Allerdings trifft dies nicht bei außergewöhnlichen Umständen zu: „Da Probleme im Flugablauf durch Wetterphänomene nicht seitens der Airline verschuldet sind, sind Passagiere nicht entschädigungsberechtigt“, so Navas.