Anspruch auf Krankengeld – allerdings nur bei lückenloser Krankschreibung
Können Beschäftigte krankheitsbedingt längere Zeit nicht arbeiten kann, müssen sie sich um eine lückenlose Krankschreibung kümmern. Die rechtliche Lage.
Sind Beschäftigte aufgrund einer Erkrankung längere Zeit arbeitsunfähig, müssen sie sich um eine lückenlose Krankschreibung bemühen. Daran erinnert die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer in einer Mitteilung. Bis zum Ende der sechsten Woche zahlt der Arbeitgeber weiterhin Lohn, entsprechend ist es im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG, § 3) geregelt. Anschließend erhalten krankgeschriebene Beschäftigte in der gesetzlichen Krankenversicherung Krankengeld von ihrer Krankenkasse.

Krankschreibung: Wann wird die Folgebescheinigung fällig?
„Dieser Anspruch erlischt jedoch, wenn die Krankschreibung selbst verschuldete Lücken aufweist“, so die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Patienten, die eine Folgebescheinigung benötigen, seien verpflichtet, spätestens am ersten Werktag nach Ablauf der zuletzt bescheinigten Arbeitsunfähigkeit eine erneute Krankschreibung einzuholen. „Der Samstag gilt in diesem Fall nicht als Werktag. Betroffene müssen also gegebenenfalls erst nach einem Wochenende oder Feiertag die Arztpraxis aufsuchen.“ Krankenkassen ließen die Rechtfertigung, dass Patienten die strengen Regeln nicht gekannt hätten, in der Regel nicht gelten.
Keine mehrfache telefonische Krankschreibung
Was sollte man mit Blick auf eine telefonische Krankschreibung wissen? Zwar haben Patienten grundsätzlich die Möglichkeit, sich ohne Arztbesuch telefonisch krankschreiben zu lassen. Dies gilt jedoch nur bei leichten Erkrankungen und für maximal fünf Tage, so der Hinweis. Zudem müssen Betroffene der Arztpraxis bereits bekannt sein. „Die telefonische Krankschreibung gilt nur für eine erstmalige Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit oder für eine einmalige Folgebescheinigung, falls die ursprüngliche Krankschreibung in der Praxis erfolgt ist“, heißt es entsprechend in der Mitteilung. Eine lückenlose Krankschreibung bei längerer Arbeitsunfähigkeit sei auf diesem Wege unterdessen nicht möglich.
Das Krankengeld kommt normalerweise dann ins Spiel, wenn gesetzlich versicherte Beschäftigte für einen längeren Zeitraum bei der Arbeit ausfallen: Die zuständige Krankenkasse zahlt die Leistung für Beschäftigte in der Regel, sobald nach sechs Wochen die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers endet. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des letzten beitragspflichtigen Arbeitsentgelts, maximal jedoch 90 Prozent des Nettogehalts.