Streik am Flughafen München: Großteil der Flüge wird gestrichen – was Reisende wissen müssen
Der Verdi-Warnstreik legt den Münchner Flughafen lahm. Fluggäste müssen mit Verspätungen rechnen. Eine Expertin erklärt, welche Rechte Reisende haben.
München – Es wird ernst am Münchner Flughafen: Wegen eines Warnstreiks der Gewerkschaft Verdi müssen Fluggäste in München am Donnerstag und Freitag (27. und 28. Februar) mit zahlreichen gestrichenen Flügen rechnen. „Von den insgesamt über 1.600 geplanten Flugbewegungen werden die Airlines voraussichtlich den größten Teil annullieren“, teilte der Flughafen am Dienstag (25. Februar) mit. Eine Fluggastrechtsexpertin von Flightright erklärt, welche Rechte die Passagiere haben.
Streik am Flughafen München: Expertin erklärt Rechte von Reisenden
„Führen Streiks zu kurzfristigen Annullierungen der Flüge oder zu großen Verspätungen, sind die Airlines verpflichtet, Flugreisenden zum frühestmöglichen Zeitpunkt einen Ersatztransport zu organisieren. Will man lieber sein Geld zurückerhalten, statt an das geplante Ziel zu kommen, können Passagiere stattdessen eine Ticketrückerstattung verlangen“, sagt Fluggastrechtsexpertin Feyza Türkon von Flightright. Allerdings: „Bei Streiks, die sich der Kontrolle der Fluggesellschaften entziehen, wie bei den aktuellen Verdi-Streiks in verschiedenen deutschen Städten, haben Passagiere in der Regel keinen Anspruch auf Entschädigung gemäß der europäischen Fluggastrechteverordnung.“
Fluggesellschaften seien aber auch in solchen Fällen dazu verpflichtet, ihren Passagieren unverzüglich einen Ersatztransport zu organisieren und müssten dabei ihre eigenen, aber auch Flüge anderer Airlines mit direkter oder indirekter Verbindungen prüfen, sagt die Expertin. „Sollte die schnellstmögliche Beförderung erst etliche Stunden nach dem Ende des Streiks möglich sein, können Flugreisende daher im Einzelfall trotzdem Anspruch auf Entschädigungsleistungen haben.“
Massiv ausgedünnter Flugplan am Flughafen München
Der Flughafen München empfiehlt den Reisenden, sich frühzeitig über den Status ihres Flugs zu informieren. Und: Bei einer Annullierung empfehle man Reisenden, gar nicht erst zum Flughafen zu reisen, sondern sich an die jeweilige Fluggesellschaft oder den Reiseanbieter zu wenden.
Der Flughafen und die Airlines versuchten, auch mit Blick auf den Beginn der bayerischen Faschingsferien am Freitag „mit vorausschauender Planung für größtmögliche Stabilität zu sorgen und Unannehmlichkeiten für Reisende im Rahmen der Gegebenheiten zu reduzieren“. Dennoch müsse man sich von Donnerstag, 0 Uhr, bis einschließlich Freitag auf einen stark ausgedünnten Flugplan einstellen.
Verdi hatte zum Streik aufgerufen
Verdi hatte zuvor im öffentlichen Dienst beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Bodenverkehrsdienste zur Arbeitsniederlegung am zweitgrößten deutschen Flughafen aufgerufen. Damit will die Gewerkschaft in der laufenden Tarifrunde des öffentlichen Dienstes den Druck erhöhen. Verdi begründet den Warnstreik mit den bisher ergebnislosen Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen. Die Gewerkschaften wollen ein Lohnplus von acht Prozent, mindestens aber 350 Euro monatlich durchsetzen. In besonders belastenden Jobs wie im Gesundheitsbereich soll es höhere Zuschläge geben. Außerdem wollen die Gewerkschaften drei zusätzliche freie Tage aushandeln. (leo mit dpa)