Auch wenn die Gemeindeordnung grundsätzlich etwas anderes vorsehen würde, hat der Gemeinderat Wessobrunn einstimmig beschlossen, dass der Bürgermeister des Klosterorts weiter hauptamtlich tätig sein soll. Das war nicht immer so.
Mit der Frage, ob der Wessobrunner Bürgermeister auch künftig hauptamtlich tätig sein soll, befasste sich der Gemeinderat Wessobrunn kürzlich. Der dritte Bürgermeister der Gemeinde, Andreas Reßler, stellte diesen Tagesordnungspunkt vor, der amtierende Bürgermeister Georg Guggemos, hielt sich heraus.
„Wir befinden uns mit unseren 2100 Einwohnern unter der Grenze“, sagte der dritte Bürgermeister. In einem Ort mit über 2500 Einwohnern werde laut Gemeindeordnung davon ausgegangen, dass die Bürgermeister hauptamtlich arbeiteten. Die Gemeinde Wessobrunn liegt mit ihren rund 2100 Einwohnern nach Paragraph 34 der Gemeindeordnung im Bereich der Einwohnerzahl, bei der der Bürgermeister sein Amt also ehrenamtlich ausfüllt, wenn nicht der Gemeinderat rechtzeitig – das heißt spätestens am 90. Tag – vor der Bürgermeisterwahl etwas anderes bestimmt.
Während der Amtszeit von Konrad Hölzl, der von 1978 bis 1996 der Gemeinde vorstand, wechselte Wessobrunn vom nebenamtlichen zum hauptamtlichen Bürgermeister. „Seitdem waren wir immer hauptamtlich“, sagte Reßler: „Wenn man sieht, was du wegarbeitest, kann man sich schlecht vorstellen, dass wir das wieder ändern“, sagte der dritte Bürgermeister an Guggemos gerichtet. Der Beschluss, den das Gremium fasse, gelte bis zum Jahr 2032. „Ich wäre für hauptamtlich“, so Reßler.
„Kann mir tatsächlich nicht vorstellen, wie es ehrenamtlich gehen soll“
Die übrigen Gemeinderatsmitglieder sahen das genauso und stimmten einstimmig dafür, dass der Wessobrunner Bürgermeister hauptamtlich bleibt. Guggemos bedankte sich beim Gremium: „Vielen Dank, das freut mich. Ich kann mir tatsächlich nicht vorstellen, wie es ehrenamtlich gehen soll.“ Das hatte Guggemos auch schon im Sommer gegenüber dieser Zeitung gesagt und erläutert, dass er „auf jeden Fall zwischen 60 und 80 Stunden in der Woche“ arbeite.
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Bis Hölzl Bürgermeister in Wessobrunn wurde, hatte der Klosterort einen ehrenamtlichen Bürgermeister. Und auch Hölzl, der im technischen Aufsichtsdienst bei der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft tätig war, bekleidete die ersten beiden Amtsperioden von 1978 bis 1990 ehrenamtlich. Dafür wurde er vom Dienst freigestellt. Doch die Zeit der Dienstbefreiungen nahm immer weiter zu. Deswegen hatte Hölzl seinem Gemeinderat bereits nach der ersten Wahlperiode vor der Wahl 1984 vorgeschlagen, zu beschließen, dass aus dem Ehrenamt ein Hauptamt werden solle. Doch das Gremium lehnte ab.
Zunächst lehnte das Gremium ab
1990 war es dann so weit: Hölzl stellte seinen Gemeinderat vor die Wahl: Entweder Wessobrunn wechsle vom ehrenamtlichen Bürgermeister zum hauptamtlichen oder er stehe nicht mehr zur Verfügung. Diesmal stimmte das Gremium dafür und Hölzl konnte sich seiner Aufgabe in seiner letzten Amtsperiode von 1990 bis 1996 hauptberuflich widmen.