Mehr Rente ab Juli – doch für Tausende gibt es einen Haken
Rentner dürfen sich ab Juli über mehr Geld freuen. Doch viele müssen nun eine Steuererklärung abgeben. Welche Freibeträge gelten und was Sie beachten müssen.
Berlin – Ab Juli 2025 erhalten Tausende Senioren eine höhere Rente, was bei einigen jedoch auch zu neuen Verpflichtungen führt. Die kürzlich beschlossene Rentenerhöhung lässt nämlich zahlreiche Rentner zum ersten Mal steuererklärungspflichtig werden.
Rentenerhöhung kommt, doch damit auch Steuerpflicht
Die gerade beschlossene Rentenerhöhung um 3,74 Prozent betrifft alle Rentner in Deutschland. Allerdings könnte die Freude darüber getrübt werden, da unter ihnen nun die Zahl der Steuerpflichtigen steigt. Fest steht: Etwa 73.000 Personen werden erstmals steuerpflichtig, da jede Rentenerhöhung vollständig versteuert werden muss. Die Steuerpflicht hängt von der Rentenhöhe und dem Jahr des Rentenbeginns ab. Ältere Jahrgänge profitieren von höheren steuerfreien Beträgen. Wer 2025 in den Ruhestand tritt, kann bis zu 17.148 Euro jährlich steuerfrei beziehen. Rentner, die vor 2005 in Rente gingen, können sogar über 22.000 Euro steuerfrei erhalten.
Der Grundfreibetrag für Alleinstehende liegt 2025 bei 12.964 Euro. Überschreitet man diesen Betrag, ist eine Steuererklärung erforderlich. Eine Steuerpflicht bedeutet nicht zwangsläufig, dass Steuern gezahlt werden müssen. Verschiedene Pauschbeträge und Abzugsmöglichkeiten, wie der Behindertenpauschbetrag oder hohe Krankheitskosten, können das zu versteuernde Einkommen senken. Dadurch kann es vermieden werden, Steuern zu zahlen. Eine Rente für aktuelle Arbeitnehmer ist längst nicht mehr sicher. Studien zeigen, dass sich die Generation Z vor Altersarmut fürchtet.
Ehe und Lebenspartnerschaft bringen Vorteile, sofern Steuern für Rente anfallen
Verheiratete Rentner oder eingetragene Lebenspartnerschaften profitieren von der gemeinsamen Veranlagung. Die Freibeträge verdoppeln sich, sodass bis zu 25.928 Euro steuerfrei bleiben können. Dies bietet finanziellen Spielraum und schützt vor Steuerzahlungen. Rentner, die den Grundfreibetrag überschreiten, müssen eine Steuererklärung abgeben.
Bei Versäumnis drohen Nachzahlungen und Zinsen. Eine frühzeitige Steuerplanung kann unangenehme Überraschungen verhindern. Änderungen der Einkommensverhältnisse, etwa durch Mieteinnahmen oder Kapitalerträge, sollten jährlich überprüft werden. Wer früher in Rente geht, sollte bestimmte Abzüge berücksichtigen.

Laut Finanztip gelten 2025 folgende steuerfreie Maximalrenten:
- Rentenbeginn 2025: Bis 17.148 Euro
- Rentenbeginn 2015: Bis 18.612 Euro
- Rentenbeginn 2005 oder früher: Bis 22.000 Euro und mehr
Diese Beträge gelten für Alleinstehende, während Ehepaare die doppelten Beträge ansetzen können.
Wer 2025 mit einer monatlichen Bruttorente von 1.500 Euro in Rente geht, überschreitet den Freibetrag von 17.148 Euro. Der überschüssige Betrag ist steuerpflichtig, kann jedoch oft durch Pauschbeträge ausgeglichen werden. Eine Steuererklärung bleibt dennoch erforderlich. Eine Übersicht zeigt, wie viel Rente den meisten Empfängern in Deutschland tatsächlich bleibt. Eine Studie zeigt, wie sich Migration in Deutschland auf die Rentenentwicklung auswirken kann. (diase)