Schadenquote zählt - Warum Kleinstschäden Ihre Versicherung gefährden – was Sie beachten müssen

Kleinstschäden besser nicht melden

Unsere Empfehlung ist klar: Melden Sie Kleinstschäden, die bei etwa 200 bis 300 Euro liegen, nicht Ihrer privaten Haftpflichtversicherung. Versicherer achten genau auf die Schadenquote ihrer Kunden. Wenn Sie regelmäßig kleine Schäden von 50 bis 100 Euro melden, kann dies zu einer Kündigung Ihres Versicherungsvertrags führen. Sowohl Sie als auch die Versicherung haben nach einem Schadensfall ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Wird Ihr Vertrag gekündigt, kann es schwierig werden, eine neue Versicherung zu vergleichbaren Konditionen zu finden. Andere Versicherer könnten Sie ablehnen, höhere Beiträge verlangen oder eine Selbstbeteiligung fordern. Daher ist es oft sinnvoller, kleinere Schäden im Freundes- oder Bekanntenkreis selbst zu regulieren.

Ausnahmen: Wann Sie die Versicherung einschalten sollten

Anders sieht es aus, wenn es sich um einen Personenschaden handelt oder unklar ist, ob weitere Forderungen in ungewisser Höhe folgen könnten. In solchen Fällen sollten Sie unbedingt Ihre private Haftpflichtversicherung informieren. Die Versicherung prüft den Schaden und übernimmt gegebenenfalls die Regulierung. So sind Sie auf der sicheren Seite und vermeiden finanzielle Risiken.

Fristen: Wann und wie Sie einen Schaden melden müssen

Wenn Sie sich entscheiden, einen Schaden zu melden, sollten Sie dies unverzüglich tun. In den meisten Versicherungsbedingungen ist festgelegt, dass ein Schaden ohne schuldhafte Verzögerung gemeldet werden muss. Eine konkrete Frist ist oft nicht angegeben, aber in der Regel gilt eine Woche als angemessen. Versäumen Sie diese Frist ohne triftigen Grund, kann die Versicherung die Leistung kürzen oder verweigern.

Sollten Sie beispielsweise nach dem Vorfall im Krankenhaus liegen und den Schaden nicht rechtzeitig melden können, entstehen Ihnen keine Nachteile. In dringenden Fällen empfiehlt es sich, die Versicherung vorab telefonisch oder per E-Mail zu informieren und die ausführliche Schadensmeldung später nachzureichen.

Auswirkungen auf Ihren Versicherungsbeitrag

Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung erfolgt in der privaten Haftpflichtversicherung keine Hochstufung nach einem Schadensfall. Ihr Beitrag bleibt auch nach gemeldeten Schäden identisch. Allerdings kann die Versicherung bei zu vielen Schäden den Vertrag kündigen.

Bei einem Wechsel der Versicherung werden Sie häufig nach Vorschäden in den letzten Jahren gefragt. Zu viele Vorschäden können zu höheren Beiträgen oder sogar zur Ablehnung führen. Entscheidend ist hierbei weniger die Schadenhöhe als vielmehr die Schadenhäufigkeit.