Jobcenter entscheidet: Was Bürgergeld-Empfänger vor dem Urlaub unbedingt beachten müssen

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Einfach einmal erholen, ausspannen und die Seele baumeln lassen. Wer von Bürgergeld lebt, muss nicht zwangsläufig auf einen Urlaub verzichten.

München – Wer möchte nicht gelegentlich einmal in den Urlaub? Ob große Reise oder kleiner Kurztrip. Etwas anderes zu sehen und zu erleben, kann helfen, den Alltag einmal vollständig hinter sich zu lassen. Allerdings hat der Gesetzgeber beim Thema Urlaub und Bürgergeld ein paar grundlegende Regeln eingeführt. Nur wer diese befolgt, kann auch wirklich in den Urlaub fahren, ohne dass ihm ein Riegel vorgeschoben wird.

Ein Mann schiebt seinen Trolley neben sich her.
Geht Urlaub trotz Bürgergeld? © Michael Gstettenbauer / Imago

Welche Regeln gelten für Bürgergeld-Empfänger im Urlaub?

Bürgergeld-Empfänger, die in den Urlaub fahren möchten, dürfen dies tun, müssen aber bestimmte Regeln einhalten. Für die Jobcenter gilt dies nämlich als Nichterreichbarkeit. Allerdings müssen Bürgergeld-Bezieher für die Jobcenter jederzeit greifbar und erreichbar sein. Daher sind Bezieher von Bürgergeld dazu verpflichtet, spätestens fünf Tage vor Reiseantritt dem zuständigen Jobcenter mitzuteilen, dass sie in den Urlaub fahren werden.

Wie das Jobcenter Heilbronn erklärt, prüft die Behörde, ob während der geplanten Abwesenheit passende Stellenangebote vorliegen, offene Vermittlungen bestehen oder die Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme vorgesehen ist. Sollte nichts davon zutreffen, so wird dem Bürgergeld-Empfänger der Urlaub üblicherweise gewährt. Allerdings gilt es, die maximale Urlaubszeit von drei Wochen nicht zu überschreiten. Derweil wird der Ruf nach einer Erdbeer-Geld-Förderung für Bürgergeld-Empfänger lauter.

Führt eine Urlaubsreise trotz Bürgergeld-Bezug zu Sanktionen?

Empfänger von Bürgergeld können grundsätzlich in den Urlaub fahren, vorausgesetzt, sie melden ihre Reise rechtzeitig beim Jobcenter an. Ohne vorherige Genehmigung gilt eine Ortsabwesenheit als Pflichtverletzung (§ 7b SGB II). Leistungen und Krankenversicherungsschutz können für die Abwesenheitsdauer entfallen, so buergergeld.org. Daher ist die Abstimmung mit dem Jobcenter zwingend erforderlich. Leider sind auch Betrugsmaschen beim Bürgergeld weitverbreitet.

Reist man trotz Bürgergeld ohne Zustimmung, drohen Sanktionen. Der Anspruch auf Regelsatz, Unterkunft und Krankenversicherung erlischt. Zwar bestehen keine direkten Kürzungen wie bei Meldeversäumnissen, der Leistungsentzug ist jedoch gravierender. Unter Umständen kann es auch rückwirkend zu Sanktionen kommen, etwa bei längerer Abwesenheit. Nur genehmigte Ortsabwesenheiten von bis zu 21 Kalendertagen pro Jahr bleiben ohne Konsequenzen.

Gibt es einen Zuschuss zum Familienurlaub trotz Bürgergeld?

Ein gesetzlicher Urlaubszuschuss im Bürgergeld besteht nicht. Allerdings gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Urlaubskasse etwas aufzupolieren. In der Regel können Bürgergeld-Empfänger einen Urlaubszuschuss beantragen. Die Bedingungen und die Höhe der Gelder variieren je nach Bundesland. Der Betrag liegt meist zwischen zehn Euro und 30 Euro pro Tag und Person und kann sogar ein zusätzliches Taschengeld extra bedeuten, heißt es bei buergergeld.org.

Die Förderung ist nicht an das Bürgergeld gekoppelt. Allerdings gibt es den Zuschuss meist nur unter der Bedingung, dass man eine Inlandsreise unternimmt. Allerdings erhalten diese Zuschüsse nur jene, die ein niedriges Einkommen aufweisen, Bürgergeld empfangen und der Wohnsitz im fördernden Bundesland liegt. Leider entfällt ohne Antrag, die Unterstützung, weswegen dieser unbedingt gestellt werden sollte. Derweil plant die Union radikale Einschnitte beim Bürgergeld. (lu)

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