Ein 39-Jähriger aus Waakirchen wurde zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Mann hatte Kinderpornos besessen und verschickt.
Waakirchen – Weil er kinderpornografisches Material besessen und auf Sozialen Plattformen auch an andere Nutzer versandt haben soll, musste sich ein Mann aus Waakirchen (39) vor Gericht verantworten. Laut Anklage soll er in einem der beiden angeklagten Fälle eine Datei entsprechenden Inhalts an eine Nutzerin verschickt und dieser damit das Herunterladen ermöglicht haben. Im zweiten Fall soll der Mann eine Chatpartnerin nach Bildern von „Girls“ gefragt haben, woraufhin diese ihm das Bild einer unbekleideten Zehn- bis Elfjährigen sandte.
Zerknirscht im Gerichtssaal
Der sichtlich zerknirschte Mann gab an, er könne sich nicht mehr erinnern. Doch da die Dateien über seien Account verschickt worden seien, träfen die Vorwürfe wohl zu. „Es tut mir leid und wird nicht mehr vorkommen“, beteuerte er und führte schwere private Probleme zur Tatzeit an. Es sei eine „ganz schlimme Zeit“ gewesen, während der er eine Angehörige habe pflegen müssen. Unter dem Einfluss von Alkoholabhängigkeit und einer Spielsucht sei er auf verschiedenen Foren im Internet unterwegs gewesen.
Dass er bloß durch Zufall an das ihm zur Last gelegte Thema und in diese Art von Chats geraten sei, nahm ihm Richter Manfred Thür nicht ab. Die Erfahrung zeige hier, dass solche Erklärungen meist nicht der Wahrheit entsprächen, sagte der Strafrichter: Ob er denn generell in diesem Milieu unterwegs sei? Der Angeklagte wies das entschieden von sich. Wenn ihn derlei erregen würde, würde er sich in Therapie begeben, beteuerte er. Wieso er dann die Chatpartnerin nach solchen Inhalten gefragt habe, hielt ihm Thür vor. Das sei nicht aus sexuellem Interesse geschehen, versuchte es der Angeklagte nochmals. Er finde Pädophilie „widerwärtig“.
Der Waakirchner habe anfangs den Verdacht geäußert, sein Rechner sei in der Vergangenheit gehackt worden, sagte ein Ermittler der Kripo. Ein darauf abgespeichertes Video zeige schweren sexuellen Missbrauch einer schätzungsweise Zwölf- bis Dreizehnjährigen. Der Mann habe erklärt, kein Interesse an Kindern, sondern „eher an Jugendlichen“ zu haben. Eine klare Linie bezüglich tatsächlicher Neigungen sei aber auch in der weiteren Befragung nicht erkennbar gewesen.
Im Chat mit einer Nutzerin habe er allerdings auf Fotos von immer „noch jüngeren“ Personen gedrängt und ein deutliches Interesse an deren elfjährigem Sohn in Verbindung mit sexuellen Thematiken bezeugt. Insgesamt freundlich und kooperativ, habe sich der 39-Jährige anfänglich sehr nervös gezeigt.
„Ich verstehe selbst nicht, was damals los war“, wiederholte der Angeklagte auf die Frage nach seiner Motivation. Seine Familie wisse um die Angelegenheit, auch seine Freundin, die weiter zu ihm stehe. Alkohol und Glücksspiel habe er hinter sich gelassen. Der zuvor Unbescholtene wurde zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Er erhielt zudem eine Geldauflage von 2500 Euro. Ein minderschwerer Fall liege keineswegs vor, begründete Thür sein Urteil: Die Darstellungen bewegten sich nicht irgendwo an der Grenze, sondern seien von brutaler Direktheit. „Hinter jedem dieser Bilder steckt ein Kind“, hielt er dem Angeklagten vor Augen. Sein Handeln sei mit Alkoholproblemen oder einer „schweren Zeit“ nicht zu entschuldigen. „Es liegt in ihrer Hand, wie sie sich bewähren“, gab er dem Waakirchner mit auf den Weg.
Stefan Gernböck