Böllerverbot und Bitte um Rücksichtnahme
Die Silvesternacht steht bevor, und für viele Würmtaler gehört Feuerwerk traditionell zum Feiern dazu. Raketen steigen zu lassen und Böller zu zünden ist im Würmtal in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar auch fast uneingeschränkt möglich. Doch es gibt Ausnahmen.
Würmtal - Rechtzeitig vor Silvester erinnert die Gemeinde Krailling daran, dass es im Ortsgebiet einige Bereiche gibt, in denen das Abbrennen von Feuerwerk untersagt ist. „Ein Verbot für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, das der Gemeinderat 2020 erlassen hat, besteht für den Kraillinger Osthang, die Sanatoriumswiesen und in öffentlichen Bereichen, insbesondere bei publikumsträchtigen Plätzen“, heißt es darin. Pyrotechnik sei auch verboten in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie bei besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen.
Ganz allgemein appelliere die Gemeinde „an die Kraillinger Bürgerinnen und Bürger, Feuerwerkskörper –wenn überhaupt – nur auf sicheren Plätzen abzubrennen, damit niemand verletzt wird und keine Sachschäden entstehen“. All diejenigen, die sich zu Silvester an farbenprächtigem Feuerwerk erfreuen, sollten bedenken, heißt es in der Mitteilung weiter, „dass viele Haus- und Wildtiere unter der lauten Böllerei leiden und die Umwelt durch Feinstaub und Müll belastet wird“.
In Gräfelfing regt die Gemeindestiftung dazu an, das persönliche Feuerwerk einzuschränken oder ganz darauf zu verzichten. Das helfe „der Gesundheit, den Tieren und der Umwelt. Sie verursachen weniger Müll und reduzieren den Energieaufwand, der bei der Herstellung der Feuerwerkskörper ganz erheblich ins Gewicht fällt.“ Das eingesparte Geld könne im Rahmen der Aktion „Spenden statt Böllern!“ unter dem Kennwort „Silvester“ an die Gemeindestiftung gespendet werden, die dort helfe, „wo Bürgerinnen und Bürger ihre Notlagen nicht mehr aus eigener Kraft bewältigen können“.