Der Marktgemeinderat Pfaffenhausen hat beschlossen, an mehreren Stellen im Gemeindegebiet Tempo-30-Zonen einzuführen. Damit soll insbesondere die Sicherheit rund um Kindergarten, Schule, Seniorenheim und das Dominikus-Ringeisen-Werk verbessert werden.
Pfaffenhausen – Vorausgegangen war dem Beschluss ein gemeinsamer Ortstermin mit der Polizei im April. In der Bahnhofstraße, der Rathausstraße und der Mindelbergstraße soll künftig Tempo 30 gelten – allerdings bei Beibehaltung der Vorfahrtsregelung. Zu echten Tempo-30-Zonen mit Rechts-vor-Links-Regelung werden dagegen die Krankenhausstraße, die Schulstraße, die Sonnenstraße, die Kornackerstraße, der Südring, der Alpenweg und der Oberfeldweg.
Im Gemeinderat herrschte weitgehend Einigkeit über die Notwendigkeit der Maßnahme. Angesichts der sozialen Einrichtungen in diesem Bereich sei das Tempolimit „absolut notwendig und längst überfällig“, sagte Gemeinderätin Anja Faulhaber. Sie verwies auch auf das wachsende Verkehrsaufkommen in der Bahnhofstraße, wo derzeit vier Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 34 Wohnungen entstehen. Auch für die Mindelbergstraße sah Gemeinderat Stefan Schmid dringenden Handlungsbedarf.
Unterschiedliche Meinungen gab es hingegen zur Frage, in welchen Bereichen eine Zone 30 sinnvoll sei und wo ein einfaches Tempolimit ausreiche. Bürgermeister Thomas Leinauer betonte, man habe nun ein Konzept entwickelt, das sowohl von der Polizei als auch von der Verwaltung mitgetragen werde. Anpassungen seien bei Bedarf möglich.
Ein Anliegen war mehreren Gemeinderäten eine klare Information an die Bürgerinnen und Bürger über die geänderten Vorfahrtsregelungen. Benjamin Scheifele regte zudem Geschwindigkeitskontrollen an – etwa durch Anzeigetafeln oder mobile Blitzer. Erich Abröll wies auf problematische Parksituationen in der Bahnhofstraße hin, die große Fahrzeuge beim Abbiegen behindern könnten.
Mit deutlicher Mehrheit (12:3 Stimmen) sprach sich der Marktgemeinderat schließlich für die Einführung der neuen Regelungen aus. Die Verwaltung wurde beauftragt, die verkehrsrechtliche Umsetzung vorzubereiten.
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