Regensburg - Seniorin (79) muss seit Monaten ohne Telefon, Internet und Fernsehen leben

Laut "Mittelbayerische" ist die 79-jährige Henrike Schneider seit August nicht mehr telefonisch erreichbar. Ihre Tochter berichtet gegenüber der Zeitung: "Die Leute rufen schon bei mir an, weil sie sich Sorgen machen." Auch das Internet und Fernsehen sind ausgefallen. 

Versuche über den Telekom-Laden und telefonisch den Defekt zu melden, blieben, den Betroffenen zufolge, erfolglos. Ein Nottelefon, das die Telekom zur Verfügung gestellt hat, funktioniert wegen des schlechten Empfangs in der Wohnung nur am Balkon, berichtete die "Mittelbayerische".

Rentnerin beklagt: "Ich bekomme jeden Monat meine Rechnung, aber keine Leistung"

Der Telekom-Sprecher Peter Kespohl bestätigte der "Mittelbayerischen", dass drei Störungsmeldungen erfasst wurden. Kespohl versichert: "Unsere Techniker sind dabei, die Ursachen festzustellen und so schnell wie möglich zu beheben." 

Bisher konnte das Problem noch nicht gelöst werde. "Ich bekomme jeden Monat meine Rechnung, aber keine Leistung", kritisiert Schneider.

Recht auf Schadensersatz bei Internetausfällen

Bei regelmäßigen und lang andauernden Internetausfällen haben Verbraucher laut Arag ein Recht auf Ausfallentschädigung, Sonderkündigung und Minderung der monatlichen Rechnung. Ein Schadensersatzanspruch besteht jedoch nur, wenn ein tatsächlicher Schaden, wie zum Beispiel Umsatzausfälle bei Freiberuflern, nachgewiesen werden kann. Grundlage hierfür ist das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG).

Die Arag weist darauf hin, dass bei einer erheblichen und kontinuierlichen Abweichung der Internetgeschwindigkeit Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht oder das Recht auf Minderung der Rechnung haben. Dies kann durch eine Breitbandmessung der Bundesnetzagentur nachgewiesen werden. Eine Nutzungsausfallentschädigung kann ab dem dritten Tag des Internetausfalls verlangt werden, wenn der Anbieter keine Ersatzlösung bietet und die Störung nicht auf höherer Gewalt beruht.