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Wildes Bayern zieht erneut vor Gericht
Wildes-Bayern-Vorsitzende Christine Miller aus Rottach-Egern kündigt in einer Pressemitteilung an, erneut vor Gericht zu ziehen: „Selbstverständlich wird von Naturschutzverbänden sofort ein Normenkontrollantrag gestellt.“ Überdies ist der Verein doch einigermaßen entsetzt vom Handeln der Behörden. Der Tenor des jüngsten Gerichtsurteils werde einfach ignoriert. Das Aufheben der Schonzeit sei nur nach der Vorprüfung der zuständigen Naturschutzbehörden möglich, etwa ob durch die Jagd andere geschützte Arten bedroht werden. Wie diese Prüfung, die für jede einzelne Fläche durchgeführt werden muss, wenige Wochen nach dem betreffenden Urteil erledigt sein soll, sei „völlig unklar“, wird Miller zitiert. Oberbayernweit sind dies 85 Flächen und 36 000 Hektar. Im Kreis Miesbach sind es gut 4400 Hektar in den Bereichen Brecherspitz, Elend, Grüneck, Hagenberg, Langenau, Söllbach, Sonnberg, Stolzenberg, Traithen und Valepp. Ziel der Verordnung ist es, den nachwachsenden Schutzwald in den Bergen vor Verbiss zu schützen. Die Schonzeitaufhebung gilt seit gestern. Die Verordnung bis Mitte 2026.