Hausaufgaben fürs neue Baugebiet: Bockhorn muss Wohnraumbedarf belegen

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Südlich der Unteren Hauptstraße in Bockhorn entstehen Supermarkt (rot) und Wohngebiet (blau). Allerdings muss die Gemeinde nun nacharbeiten. © Gemeinde Bockhorn

Um einen Supermarkt sowie ein neues Wohngebiet am nordwestlichen Ortsrand von Bockhorn ausweisen zu können, muss der Flächennutzungsplan der Gemeinde geändert werden. Zu diesem rund drei Hektar großen Plangebiet, bisher noch als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen, haben Behörden und Träger öffentlicher Belange ihre Bedingungen gemeldet. Besonders gravierend ist dabei die Forderung der Regierung von Oberbayern und des Landratsamts Erding, auf einen sparsamen Umgang mit den wertvollen Ackerböden dort zu achten. Dazu beriet sich nun der Gemeinderat.

Bockhorn – Gemäß dem Landesentwicklungsplan soll die Ausweisung von Bauflächen „an einer nachhaltigen und bedarfsorientierten Siedlungsentwicklung“ ausgerichtet werden. Auch seien dabei der Wandel in der Demografie, aber auch die Schonung zusammenhängender Landschaftsräume zu beachten. Diese Forderungen, auch jene nach der Nahversorgung, sehen die Landesplaner im Fall des neuen Wohngebiets und des Supermarkts in Bockhorn als erfüllt. „Trotzdem“, gab Planerin Judith Praxenthaler aus München zu bedenken, „gilt es zudem, die so genannte Flächensparoffensive Bayern zu beachten. Eine Ermittlung des tatsächlichen Bedarfs an Wohnungen ist unumgänglich, zum anderen sind als Ausgleich zum genannten neuen Wohngebiet andere Flächen dann nicht für eine Bebauung zu nutzen“.

Zwar verweise die Gemeinde auf Flächen in Kirchasch, sie stünden aber einer Entwicklung nicht zur Verfügung. Die Gemeinde wird angehalten, die Flächen eventuell aus dem gültigen Flächennutzungsplan zu nehmen. Neben dem „Opfern“ solcher Ausgleichsflächen gelte es auch, auf Artenschutz und Grünordnung zu achten. Als Konsequenz wird Bockhorn nun den Bedarf an neuer Wohnbaufläche ermitteln.

Weiter verlangt das Landratsamt Erding nach einer Bauleitplanung. Die Behörde wünscht, dass der konkrete Wohnbedarf sowie seine „Einbindung in städtebauliche Argumentation, getrennt nach Einheimischen und Zuzugswilligen“, dargelegt werden. Selbst auf das Jagdrevier muss Rücksicht genommen werden. Weil es sich bei der besagten Fläche um landwirtschaftlich besonders wertvolle Böden handelt, empfiehlt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, den Oberboden vor Baubeginn dort abzutragen und auf ertragsärmere Standorte zu verteilen. Dazu die Stellungnahme der Gemeinde: „Es ist uns bewusst, dass hier Böden von überdurchschnittlicher Qualität für die Ackernutzung in Anspruch genommen werden. In der Gesamtabwägung aber hält die Gemeinde an ihrer Absicht fest, am Hauptort Bockhorn Entwicklungsflächen für die Zukunft zu sichern.“

Der Gemeinderat verabschiedete letztlich alle Vorschläge einstimmig – nach einer Bedarfsermittlung soll der Flächennutzungsplan erneut öffentlich ausgelegt werden.

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