Welches Essen darf mit ins Flugzeug? Damit kommen Sie nicht durch die Sicherheitskontrolle

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Nicht alle Lebensmittel dürfen beim Fliegen ins Handgepäck. Wer sich nicht informiert, kann bei der Sicherheitskontrolle Probleme bekommen. Das ist bei Snacks und Getränken zu beachten.

Flugzeugessen gilt als besonders teuer und fad. Wem die Verpflegung im Flugzeug nicht schmeckt, nimmt daher gerne eigene Snacks mit an Bord. Doch welche Lebensmittel dürfen eigentlich in das Handgepäck? Dafür gibt es viele verschiedene Regeln, zahlreiche Unterschieden zwischen den Ländern und bei internationalen Flügen gilt es die strengen Hinweise zur Ein- und Ausfuhr von Lebensmitteln zu beachten. Hier sind die wichtigsten Vorgaben zusammengefasst.

Welches Essen dürfen Reisende mit ins Handgepäck nehmen?

Es ist Essen in einem Flugzeug zu sehen.
Das Essen im Flugzeug lässt meist zu wünschen übrig. Viele Passagiere nehmen sich daher eigene Snacks mit an Bord. Doch nicht alle Lebensmittel dürfen durch die Sicherheitskontrolle. © Panthermedia/Imago

Reiseproviant wie die selbst geschmierte Wurststulle, Früchte oder ein frischer Salat sind an Bord des Flugzeugs erlaubt – solange sie richtig verpackt sind. Feste und trockene Lebensmittel, die in einem verschlossenen und auslaufsicheren Behälter transportiert werden, können in der Regel ohne Probleme mit durch die Sicherheitskontrolle genommen werden. Auch Snacks in ihrer Originalverpackung sowie Nahrung für Kleinkinder (in den notwendigen Mengen) dürfen mit in das Flugzeug. Auf bestimmte Nahrungsmittel müssen Urlauber allerdings verzichten:

  • flüssige Lebensmittel wie Suppen oder Smoothies
  • Getränke
  • Lebensmittel mit Einfuhrverbot im Zielland wie tierische Produkte, Obst und Gemüse

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Essen im Gepäck: Nationale und internationale Richtlinien beachten

Neben den Vorgaben der Fluggesellschaften und denen der Sicherheitskontrolle müssen Reisende auch die Zoll-Richtlinien im Ankunftsland beachten. Für Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) müssen Urlauber nur Alkohol, Tabak und Kaffee vorab anmelden. Bei internationalen Flügen oder Reisen in Nicht-EU-Länder können mitgebrachtes Fleisch, Milch, Eier, Käse und andere tierische Produkte bei der Einreise Probleme verursachen. Milch- und Fleischprodukte lassen sich von außerhalb der EU nur mit hohem Aufwand nach Hause bringen, wie die Verbraucherzentrale berichtet. Vor Reiseantritt sollten sich Urlauber entsprechend über die Zollbestimmungen der einzelnen Länder informieren. 

In einigen Ländern dürfen frische Lebensmittel wie Obst und Gemüse nicht eingeführt werden, um zu verhindern, dass mögliche Schädlinge eingeschleppt werden. Die Bestimmungen für die Einfuhr von Lebensmitteln in die USA, Australien und Neuseeland sind besonders streng. Um Strafen zu vermeiden, sollten Reisende daher unbedingt alle mitgeführten Lebensmittel deklarieren und sich vor der Reise bezüglich der Vorgaben beim Zoll erkundigen, wie die US-Zollbehörde auf ihrer Website informiert.

Flüssige Lebensmittel nicht im Handgepäck mitnehmen

Die Mitnahme von Flüssigkeiten im Flugzeug wird aus Sicherheitsgründen stark kontrolliert. Grundsätzlich dürfen Flüssigkeiten von bis zu 100 Milliliter mit ins Handgepäck. Diese Regel gilt auch für flüssige Lebensmittel. Ärger gibt es an der Sicherheitskontrolle regelmäßig aufgrund halbflüssiger Nahrungsmittel. Denn vielen Passagieren ist nicht klar, dass Streichwurst, Camembert und die geliebte Nussnugatcreme wie Flüssigkeiten behandelt werden. Gleiches gilt für Öl, Sirup und Salat-Dressings. Diese sind zwar dickflüssiger als Wasser, trotzdem gilt die Begrenzung auf 100 Milliliter pro Flasche.

Diese Lebensmittel sollten besser im Aufgabegepäck mitfliegen:

  • Marmelade
  • Frischkäse
  • Nussnougatcreme
  • Joghurt
  • Quark
  • Streichwurst
  • Honig
  • Olivenöl

Die gute Nachricht: Obwohl halbflüssige Lebensmittel nicht mit in das Handgepäck dürfen, gibt es eine Möglichkeit, die leckeren Aufstriche trotzdem zu genießen. Belegte Brote bestrichen mit Schoko-Creme, Marmelade oder Quark dürfen als Mahlzeit mit an Bord.

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