Nesselwang: Bundespolizei findet bei Kontrolle mysteriöses braunes Pulver in Handschuh
Bei der Kontrolle einer indischen Reisegruppe auf der A7 entdeckte die Bundespolizei eine seltsame Substanz. Um Drogen handelte es sich jedoch nicht.
Füssen – Gewürze statt Drogen: Weil jetzt bei der Kontrolle einer indischen Fahrgemeinschaft am Grenztunnel bei einem bräunlichen Pulver der Drogenschnelltest anschlug, ging die Bundespolizei eigenen Angaben zufolge zunächst davon aus, etwa 60 Gramm Drogen sicher gestellt zu haben.
Ein anschließender Drogensubstanztest und Recherchen brachten jedoch Klarheit: bei dem Mitbringsel handelte es sich um die indische Gewürzmischung Garam Masala. Ganz ohne Folgen blieb die Kontrolle jedoch nicht: Die Bundespolizisten zeigten den Fahrer, der eine Sicherheitsleistung von 500 Euro hinterlegen musste, wegen versuchten Einschleusens von Ausländern sowie die beiden Mitfahrer wegen versuchter unerlaubter Einreise an und verweigerten ihnen schließlich die Einreise.
Gestoppt hatten die Kemptener Bundespolizisten die Gruppe, die mit einem Pkw mit italienischer ZUlassung unterwegs war, in den frühen Morgenstunden auf dem Pendlerparkplatz Nesselwang. Die Fahrgemeinschaft befand sich eigenen Angaben zufolge auf dem Weg zu einem zweitägigen Freundschaftsbesuch in Reutlingen. Der 34-jährige Fahrer legte zur Kontrolle seinen gültigen indischen Reisepass und italienischen Aufenthaltstitel vor. Die beiden 35 und 36 Jahre alten Mitfahrer führten zwar gültige Reisepässe mit, jedoch waren ihre italienischen Aufenthaltstitel bereits seit Monaten abgelaufen.
Die Beamten fanden bei der anschließenden Durchsuchung des Kofferraumes zwei Handschuhe. In einem befand sich eine Tüte mit besagtem bräunlichem Pulver und einem Metalllöffel. Außerdem entdeckten die Polizisten unter der Kofferraumabdeckung eine Machete mit einer Klingenlänge von 35 Zentimetern in der dazugehörigen Scheide.
Da die Machete nicht zugriffsbereit transportiert wurde und der Besitz erlaubt ist, gab es aus polizeilicher Sicht hieran nichts zu beanstanden. Der Fahrer arbeitet sogar nachweislich als Metzger, so begründete er auch das Mitführen des Messers.