Betrüger aus Landsberg an Unverfrorenheit nicht zu überbieten!

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Den Tresor ausgeräumt: Ein 38-jähriger Landsberger ist vom Schöffengericht Landsberg zu insgesamt fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. © iodrakon

Hoch gepokert und verloren: Ein wegen Betrugs, Untreue, Urkundenfälschung sowie Fahrens ohne Führerschein Angeklagter aus Landsberg hatte offenbar gehofft, mit eisernem Schweigen möglichst glimpflich aus der Verhandlung vor dem Schöffengericht Landsberg herauszukommen. Das Gegenteil war der Fall. Der 38-Jährige muss für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis.

Landsberg – Die Aussage zu verweigern, ist das gute Recht eines jeden Angeklagten. Im vorliegenden Fall hätte ein Geständnis jedoch vermutlich zu einer milderen Strafe geführt. Denn an der Schuld des Angeklagten hatte das Gericht nach zwei Verhandlungstagen mit Befragung von einem Dutzend Zeugen keine Zweifel.

Der schwerwiegendste der über 20 Anklagepunkte betraf einen Vorfall im Jahr 2023. Zur Überzeugung des Gerichts stand fest, dass der 38-Jährige am Pfingstsonntag ein Kuvert mit 10.000 Euro aus dem Tresor seines Arbeitgebers entwendet hatte. Und dass er die Firma – einen Landsberger Fahrzeughandel – zudem mehrmals geschädigt hatte, indem er Rechnungen von Lieferanten fingierte und bereits von Kunden bezahlte Rechnungen stornierte, um das Geld in die eigene Tasche zu stecken.

Außerdem hatte er für seine Bewerbungen Zeugnisse gefälscht, um Qualifikationen als Handwerksmeister und Betriebswirt vorzutäuschen, die er nicht besaß. Und schließlich setzte er sich hinters Steuer, obwohl er schon seit 2011 keinen Führerschein mehr besitzt.

Erheblich kriminelle Energie

Der Vorsitzende Richter Alexander Kessler bescheinigte dem Vater zweier Kinder, sieben und elf Jahre alt, „ganz erhebliche kriminelle Energie“. Und zwar nicht nur, weil er neun Vorstrafen mitbrachte. Als der Mann im Juli 2021 seinen Arbeitsplatz bei dem Fahrzeughandel antrat, lag seine letzte Verurteilung erst wenige Monate zurück. Er war vom Amtsgericht Augsburg wegen Betrugs in zwölf Fällen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und fünf Monaten verdonnert worden. Gegen das Urteil legte er Rechtsmittel ein, und tatsächlich wandelte die Berufungsinstanz die Haftstrafe in eine Bewährungsstrafe um. Das war im November 2022. Statt nun aber „ein Stoßgebet zum Himmel zu schicken“, wie Kessler sich ausdrückte, beging der Landsberger – sowohl vor als auch nach dem Berufungsurteil – weitere Straftaten.

Dafür, dass der Angeklagte 10.000 Euro aus dem Tresor des Fahrzeughandels genommen habe, gebe es keine Beweise, argumentierte Verteidiger Marcus Becker. Auf dem Überwachungsvideo sei weder der Vorgang an sich zu sehen, noch der mit einem schwarzen Hoodie bekleidete vermeintliche Täter zu erkennen.

Dafür ergab sich aber in den Augen des Gerichts aus vielen Indizien ein eindeutiges Bild. Die Physiognomie der schwarz gekleideten Person passte von den wenigen Personen, die Kenntnis vom Code des Tresors hatten, nur zu dem Ange­klagten. Dieser hatte sich offenbar bewusst am Rande des Aufzeichnungsbereichs der Videokameras bewegt und den Strom deaktiviert, bevor er zum Tresor ging – was Ortskenntnis voraussetzte. Handy und Fitnessuhr des Angeklagten waren zum Zeitpunkt der Tat ausgeschaltet, was sie sonst nie gewesen seien, wie ein Poli­zeibeamter ausgesagt hatte.

Trotz Privatinsolvenz gab der Angeklagte in den folgenden Tagen 3.000 Euro für einen Familienurlaub aus. Von dort aus checkte er per Handy mehrmals die Überwachungskameras seiner Firma. Offenbar habe er überprüfen wollen, ob die Chefs ihm „schon draufgekommen“ seien, so Kessler. Dass sich der Angeklagte nach seinem Rauswurf aus dem Fahrzeughandel wiederum mit gefälschten Zeugnissen bei der nächsten Firma bewarb, sei an Unverfrorenheit und Dreistigkeit nicht zu überbieten.

Maximal vier Jahre

Normalerweise kann das Schöffengericht am Amtsgericht nur Haftstrafen in Höhe von maximal vier Jahr verhängen. Hier lag jedoch ein Sonder­fall vor. Das Berufungsurteil stelle eine Zäsur dar, erklärte Kessler. So ergaben sich zwei Strafen – zwei Jahre und drei Monate für die Taten vor dem Berufungsurteil, plus drei Jahre und drei Monate für die Taten danach.

Das Schöffengericht blieb mit seinem Urteil unter dem Antrag der Staatsanwältin, die insgesamt sechseinhalb Jahre gefordert hatte. Zudem muss der 38-Jährige rund 25.000 Euro Wertersatz für den Schaden leisten, den er seiner ehemaligen Firma zugefügt hat.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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