Wie viele Extra-Urlaubstage stehen mir bei Behinderungsgrad 30 zu?

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Personen mit einem Behinderungsgrad von 30 können spezielle Rechte am Arbeitsplatz in Anspruch nehmen. Gehören zusätzliche Ferientage dazu?

Frankfurt – In Deutschland gilt eine Person bei einem Grad der Behinderung (GdB) ab 50 als schwerbehindert. In diesem Fall stehen Betroffenen auf der Arbeit besondere Rechte zu. Dazu zählt Kündigungsschutz, Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage pro Jahr und eine besondere Ausstattung ihres Arbeitsplatzes. Liegt der GdB darunter, sind die Rechte weniger ausgeprägt. Ab einem GdB von 30, der auch bei psychischen Erkrankungen festgestellt werden kann, besteht jedoch unter Umständen die Möglichkeit, sich gleichstellen zu lassen. Wirkt sich das auch auf die Urlaubstage aus?

Grad der Behinderung 30: So viele Urlaubstage gibt es extra

Wie die Universität Freiburg auf ihrer Website erklärt, will der Gesetzesgeber mit zusätzlichen Urlaubstagen einen Ausgleich für die Nachteile schaffen, die behinderte Menschen in Beruf und Alltag erleben. In vielen Bundesländern gilt diese Regelung bei einem GdB von 30 bis 49 nicht. In Hessen und Baden-Württemberg bekommen Mitarbeiter im öffentlichen Dienst jedoch drei zusätzliche Urlaubstage pro Kalenderjahr.

Zusätzlicher Urlaub durch Behinderung.
Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 bekommen Betroffene zusätzliche Urlaubstage – für einen GdB 30 gibt es diese auch bei einer Gleichstellung nicht. © Hendrik Schmidt/dpa

Jürgen Dusel, der Beauftrage der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, erklärt auf seiner Website: „Menschen mit Behinderungen mit einem GdB von weniger als 50, aber mindestens 30, die infolge ihrer Behinderung keinen geeigneten Arbeitsplatz erlangen oder behalten können, werden von der Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt“ Dafür müssen Betroffene einen Antrag stellen.

Gleichstellung mit Schwerbehinderten wirkt sich nicht auf Urlaubstage aus

Gibt es bei einer Gleichstellung extra Urlaub? Wer mit einem Grad der Behinderung über 30 und unter 50 infolgedessen eine Arbeitsstelle findet, gilt in Bezug auf Urlaubstage nicht als gleichgestellt, wie die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter in einer Mitteilung erklärt. Der Anspruch auf weitere Urlaubstage bleibt bei GdB 30 dementsprechend unverändert, ein Anspruch auf Zusatzurlaub besteht nicht. Diese Vorteile bringt eine Gleichstellung am Arbeitsplatz hingegen:

  • Besonderer Kündigungsschutz
  • Hilfsmittel am Arbeitsplatz
  • Lohnkostenzuschüsse

Im übrigens sind Menschen mit GdB 30 nicht gesetzlich dazu verpflichtet, die Anerkennung ihrem Arbeitgeber zu melden. Auch wenn viele betroffene Arbeitnehmer ohne Zusatzurlaub auskommen müssen, zeigen sich dafür an anderen Stellen Vorteile. Zum Beispiel können Menschen mit einer GdB von 30 von einigen Steuervorteilen profitieren. (bk)

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