Baurecht am Peitinger Eisstadion

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Nach sieben Jahren ist für dieses Areal nördlich der Alfons-Peter-Straße endlich der Bebauungsplan durch. © Jais

Peiting – Einen Schritt weiter ist der Markt Peiting auf dem langen Weg, für die Wiese nördlich der Alfons-Peter-Straße Baurecht zu schaffen. Es handelt sich um die freie Fläche in der Nähe des Eisstadions, die einem privaten Eigentümer gehört.

Für das Vorhaben wurde ein Bebauungsplan aufgestellt – und zwar mit dem Namen „Westlich der Föhrenstraße“. Die Anregungen und Einwände sind inzwischen abgewogen worden; der Bebauungsplan ist als Satzung beschlossen worden.

Auf dem Grundstück kann der Eigentümer selbst entscheiden, ob dort freistehende Häuser, Reihenhäuser oder Wohnanlagen errichtet werden. Eine Festlegung darauf, dass dort nur Mehrfamilienhäuser zugelassen werden, war schon im Sommer 2023 von der Mehrheit der Gemeinderäte abgelehnt worden. Nördlich der freien Wiese steht seit Jahrzehnten ein lang gezogener Wohnblock.

Es kommt auch zu keiner verbindlichen Festsetzung für eine Dachbegrünung, wie sie das Naturschutzreferat am Landratsamt Weilheim-Schongau für Wohnanlagen ebenso wie für Garagen empfiehlt. Marion Gillinger (ÖDP) war dafür, den Punkt der Dachbegrünung in den Bebauungsplan aufzunehmen. Doch die Mehrheit war dagegen. Er wolle davon abraten, kommentierte Norbert Merk (CSU); dies sehe er als „klassische Gängelung“ der Bauherrn.

Nähe zur Sportstätte

Wenig Konflikte sieht der Technische Umweltschutz am Landratsamt bezüglich der Nähe zum Eisstadion. Richtwerte würden nur überschritten, wenn es zu überlangen Ligaspielen komme. Bei seltenen Ereignissen könnten Überschreitungen zugelassen werden.

Dennoch sei nach Spielen und einer Einkehr im Stadionstüberl, das sich auf der Nordseite der Sportstätte befindet, auf den öffentlichen Straßen teilweise mit lauten Passanten zu rechnen, ergänzt die Fachbehörde. Sie hat deswegen die Empfehlung vorgebracht, dass Schlaf- und Kinderzimmer, die bei künftigen Wohnkomplexen mit den Fenstern nach Süden ausgerichtet sind, zumindest mit mechanischen Be- und Entlüftungsanlagen auszurüsten sind.

Der Markt Peiting erachtet dies in der Abwägung jedoch nicht als notwendig. Zwar könne man die Bedenken und Empfehlungen der Fachbehörde nachvollziehen. Es sei aber andererseits zu bedenken, dass etwaige Ruhestörungen im gesamten Ort nicht generell zu vermeiden seien, wenn sich Gaststättenbesucher auf den Heimweg machen.

Darum sei man dagegen, dass für das Stadionstüberl eine gesonderte Betrachtung vorgenommen werde, heißt es in der Abwägung. Im Übrigen sei es so, dass je nach energetischem Standard der künftigen Gebäude mit Blick auf die Wärmeschutzverordnung ohnehin Belüftungen in den Wohnräumen eingebaut werden müssten. Voraussichtlich seien dafür dreifach verglaste Fenster notwendig. Insofern sei den Belangen des Schallschutzes schon durch die Anforderungen des Wärmeschutzes genüge getan.

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