Keine Hunde, keine Autos: Das gilt an den Seen in der Stadt Freising
Die Badesaison steht vor der Tür. Damit die für Freude und nicht für Frust sorgt, bittet die Stadt Freising die Bürger darum, einige Regeln zu beachten.
Die Sonne scheint, das Leben spielt sich wieder mehr draußen ab: Damit der Besuch der städtischen Naherholungsgebiete für alle zum Vergnügen wird, weist die Stadt Freising vor Beginn der Badesaison wieder auf einige Regeln an der Stoibermühle, am Vöttinger Weiher und an den Pullinger Seen hin.
Kraftfahrzeuge dürfen dort außerhalb der ausgewiesenen Parkplätze nicht benutzt werden, auch das Schieben und Abstellen ist untersagt. Ebenfalls verboten ist der Verkauf von Waren aller Art, einschließlich Speisen und Getränke, genauso wie das Füttern von Wildtieren. Während der Badesaison von 15. Mai bis 15. September dürfen eigene Tiere nicht mitgebracht werden.
Feuer dürfen nicht abseits der dafür ausgewiesenen Plätze, sprich an Feuerstellen oder in Feuerschalen, angezündet werden. Erlaubt ist die Benutzung tragbarer Grillgeräte mit einem Abstand zum Boden von mindestens 30 Zentimeter. Grillfeiern müssen bei der Stadt Freising, Amt 32, angezeigt werden. Es ist nicht gestattet, in den genannten Naherholungsgebieten zu nächtigen, zu zelten oder Wohnwagen aufzustellen. Eine Ausnahme gibt es aber: Am Vöttinger Weiher ist Zelten möglich, aber genehmigungs- und gebührenpflichtig. Veranstaltungen jeglicher Art müssen wie in allen Naherholungsgebieten ebenfalls angezeigt werden. Die dazu erforderliche Genehmigung ist bei der Stadt unter Tel. (0 81 61) 5 44 32 09 oder per Mail an naherholung@freising.de zu beantragen. Das Formular zur Beantragung der Genehmigung ist online abzurufen.
Die Grünanlagen sind selbstverständlich sauber zu halten: Entsprechende Abfallbehälter stehen bereit. Die Stadt Freising bittet vor allem darauf zu achten, Glasscherben umgehend ordnungsgemäß zu entsorgen, damit sich niemand daran verletzt.
Da der Erholungswert der Besucherinnen und Besucher Vorrang vor allen anderen Nutzungen hat, wurden entsprechende Benutzungssatzungen erlassen, die auf der Homepage der Stadt jederzeit abgerufen werden können.
Für die Einhaltung dieser eigentlich selbstverständlichen Grundlagen sorgen Beschäftigte der Stadt Freising, damit sich Jung und Alt auch wirklich wohl fühlen können.
Falls doch mal etwas passiert, stehen für den Ernstfall insgesamt fünf Notrufsäulen bereit: Am Pullinger See befindet sich am Südstrand eine Notrufsäule etwa in der Mitte der Liegewiese und eine weitere Säule steht am Nordstrand oben, relativ mittig auf der dortigen Liegewiese. Am Vöttinger Weiher ist eine Notrufsäule am südwestlichen Ende beim Badebereich platziert. Und an der Stoibermühle (Marzling) befindet sich eine Notrufsäule am nordwestlichen Ende und eine weitere steht am nordöstlichen Ende des Sees. ft