„Jetzt reicht’s mir“: Lenggrieser strapaziert die Geduld des Gerichts – und bekommt Jugendarrest
Zwei Schüler aus Lenggries mussten sich vor dem Jugendgericht wegen Hausfriedensbruchs verantworten. Der jüngere der beiden, bereits mehrfach auffällig geworden, erhielt zwei Wochen Arrest.
Lenggries/Wolfratshausen – An einer Mädchenschule haben Jungs nichts verloren. Dies wurde zwei Schülern aus Lenggries (16 und 18 Jahre jung) vom Jugendgericht am Amtsgericht Wolfratshausen sehr deutlich gemacht, wo sie sich wegen Hausfriedensbruch verantworten mussten. Das Verfahren gegen den älteren Angeklagten wurde eingestellt, sein zwei Jahre jüngerer Freund hingegen zu zwei Wochen Arrest verurteilt.
„Wir bereuen es“: Schüler betreten verbotenerweise Mädchenrealschule
Der Grund dafür ist die „dicke Akte“, die die Justizbehörden binnen eines Jahres für den Heranwachsenden anlegen mussten. Beide Angeklagten gaben zu, dass sie sich an einem Vormittag Anfang Dezember vorigen Jahres verbotenerweise in der Mädchenrealschule Schloss Hohenburg aufgehalten hatten.
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„Wir beide bereuen es“, erklärte der Ältere. Sie hätten einige Flaschen Bier getrunken und deshalb auf die Toilette gemusst. „Aber eine Schule betreten sie dafür nicht, und eine Mädchenschule schon drei Mal nicht“, hielt Richterin Friederike Kirschstein-Freund den jungen Burschen vor. Sie regte an, das Verfahren gegen den 18-Jährigen „wegen geringer Schuld“ einzustellen. Der junge Mann war – außer, dass er zwei Mal mit Marihuana erwischt worden war, was aber nach der Cannabis-Legalisierung keine Rolle mehr spielt – strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten.
„Ganz erhebliche Erziehungsmängel“: 16-Jähriger bekommt Jugendarrest
Ganz anders sein Freund, der binnen zehn Monaten gleich dreimal auf der Anklagebank gesessen hatte. Es begann mit dem Diebstahl von zwei Flaschen Desperados, beim zweiten Mal lautete die Anklage „uneidliche Falschaussage“, weil er im Prozess gegen einen Freund für diesen gelogen hatte. Zuletzt war er wegen tätlichen Angriffs auf und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie Körperverletzung zu einer Woche Jugendarrest und Sozialstunden verurteilt worden. In allen Verfahren waren dem jungen Angeklagten „ganz erhebliche Erziehungsmängel“ attestiert worden. Die vom Gericht ausgesprochenen Weisungen und Maßnahmen, vor allem das Alkoholkonsumverbot, hatte der Schüler weitgehend ignoriert und eine Therapie trotz gegenteiliger Beteuerungen ebenfalls nicht gemacht.
„Ob Sie Maßnahmen wahrnehmen, wie sie Alkohol und Drogenverbot umsetzen, ist jetzt ihre Sache“, erklärte eine sichtlich angefressene Richterin, nachdem sie den Beschuldigten zu insgesamt zwei Wochen Dauerarrest sowie den vorgenannten Maßnahmen verurteilt hatte. „Jetzt reicht’s mir“, betonte Kirschstein-Freund und, dass ihre Geduld mit dem Wiederholungstäter nun ein Ende hatte. „Melden Sie sich, wenn Sie Hilfe brauchen, ansonsten gehen Sie mit Gott.“ (rst)