Heizungsgesetz ab 2024: So viel Geld soll es für die neue Heizung geben

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Das Heizungsgesetz steht seit dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts wieder unter Beschuss – die Förderung soll aber nach aktuellem Stand nicht gekürzt werden. Ein Überblick.

Berlin – Seit dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts fehlen der Bundesregierung 60 Milliarden Euro, die schon fest für Investitionen in den kommenden vier Jahren eingeplant waren. Immerhin: Bei der Heizungsförderung soll trotz Kritik aus der Opposition erstmal nicht gekürzt werden. Eine Übersicht für Heizungsbesitzer.

Das neue Heizungsgesetz: Wer betroffen ist

Zum Jahresbeginn ändert sich nämlich bei den Förderungen durch das neue Heizungsgesetz einiges. Das Gesetz sieht im Kern vor, dass künftig jede neu eingebaute Heizung auf Basis von 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Es soll Anfang 2024 in Kraft treten – aber unmittelbar erst einmal nur für Neubaugebiete gelten.

Heizung
Zum Jahresbeginn ändert sich bei den Förderungen durch das neue Heizungsgesetz einiges. (Symbolbild) © Fabian Sommer/dpa

Für Bestandsbauten soll eine kommunale Wärmeplanung der Dreh- und Angelpunkt sein. Auf dieser Grundlage sollen Eigentümer entscheiden, was sie machen. Die Wärmeplanung soll in Großstädten ab Mitte 2026 und für die restlichen Kommunen ab Mitte 2028 vorliegen.

Förderungen bei Heizungen: Grundförderung und Boni

Der Heizungstausch wird zudem finanziell gefördert. Künftig soll es eine Grundförderung von 30 Prozent der Investitionskosten klimafreundlicherer Heizungen geben, für alle Wohn- und Nichtwohngebäude. Zusätzlich soll ein Einkommensbonus von 30 Prozent der Investitionskosten eingeführt werden – das soll für alle selbstnutzenden Wohneigentümer mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr gelten, wobei der jeweilige Haushalt zu betrachten ist.

Für Eilige: Das ist der Geschwindigkeitsbonus

Zusätzlich ist ein Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 25 Prozent der Investitionskosten geplant, als Anreiz für eine möglichst frühzeitige Umrüstung. Von 2028 an soll dieser Bonus um drei Prozentpunkte alle zwei Jahre abgeschmolzen werden. Dieser Bonus soll allen selbstnutzenden Wohneigentümern gewährt werden, deren Gasheizung zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre alt ist, oder die eine Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung besitzen.

So viel Geld soll es für die neue Heizung geben

Grundförderung und Boni sollen laut Eckpunkten kombiniert werden können, aber nur bis zu einem Höchst-Fördersatz von maximal 70 Prozent. Die maximal förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch sollen bei 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus beziehungsweise die erste Wohneinheit in einem Mehrparteienhaus liegen – der maximal erhältliche Investitionskostenzuschuss für den Heizungstausch beträgt also 21.000 Euro.

Derzeit gibt es etwa beim Einbau einer Wärmepumpe eine Förderung von bis zu 40 Prozent, wobei die maximal förderfähigen Investitionskosten bei 60.000 Euro pro Kalenderjahr liegen – das gilt für den Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen. Der Zuschuss für den Einbau einer Wärmepumpe in einem Einfamilienhaus liegt damit bei bis zu 24.000 Euro.

In einem Mehrparteienhaus sollen sich die förderfähigen Kosten je weitere Wohneinheit erhöhen, wie es in einem Papier des Wirtschaftsministeriums heißt. Bei Nichtwohngebäuden sollen demnach Grenzen für die förderfähigen Kosten nach Quadratmeterzahl gelten.

Heizungstausch: Weitere Zuschüsse

Zusätzlich zur Förderung des Heizungstauschs können weiter Zuschüsse für Effizienzmaßnahmen beantragt werden – also etwa für die die Dämmung der Gebäudehülle. Die maximal förderfähigen Investitionskosten für solche Effizienzmaßnahmen liegen laut Ministerium bei 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt – und bei 30.000 Euro ohne Sanierungsfahrplan.

Neu ab 2024: Die Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten für den Heizungstausch und für Effizienzmaßnahmen können miteinander verbunden werden. In der Summe gelte dann eine Höchstgrenze der förderfähigen Kosten von 90.000 Euro. Das sei eine Verbesserung.

Hier sind die Förderungen in einer Tabelle angezeigt:

Maßnahmen Grundförderung Geschwindigkeitsbonus Einkommensbonus Konjunktur-Booster
Gebäudehülle 15 % - - 10 %
Anlagentechnik 15% - - 10 %
Solarthermie 30 % max. 25 % 30 % -
Biomasseheizung 30 % max. 25 % 30 % -
Wärmepumpen 30 % max. 25 % 30 % -
Wasserstoffheizungen 30 % max. 25 % 30 % -
Innovative Heiztechnik 30 % max. 25 % 30 % -
Änderungen am Gebäudenetz 30 % max. 25 % 30 % -
Heizungsoptimierung 15 % - - 10 %
Optimierung zur Emissionsminderung 50 % - - -

Kredite über die KfW möglich

Neben Investitionskostenzuschüssen sollen über die staatliche Förderbank KfW zinsvergünstigte Kredite angeboten werden. Diese sollen alle Bürgerinnen und Bürger bis zu einem zu versteuernden Jahreshaushaltseinkommen von 90.000 Euro in Anspruch nehmen können – für den Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen. Das Angebot solle in der aktuellen Hochzinsphase dabei helfen, die finanzielle Belastung durch einen Heizungstausch zeitlich zu strecken und zu verringern, so das Ministerium.

Mit Material der dpa

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