Strengere Flüssigkeitsregelung ab 1. September – was Passagiere am Flughafen beachten müssen

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Demnächst tritt eine neue, alte Flüssigkeitsregelung wieder in Kraft. Das könnte wieder längere Wartezeiten an Sicherheitskontrollen bedeuten.

München – Seit November 2006 gelten an den Flughäfen der EU besondere Vorschriften für die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck. Da aus Sicherheitsgründen nur eine geringe Flüssigkeitsmenge an Bord von Flugzeugen mitgeführt werden darf, haben Passagiere häufig viele ihrer Hygieneprodukte, auf die sie bei einem Flug nicht verzichten möchten, in Mini-Formaten dabei. Wer jedoch nur mit Handgepäck reist, für den kann diese Regelung schnell zum Problem werden. Umso wichtiger ist es, ein paar Dinge zu beachten und richtig zu packen.

Eine Hand hält an der Sicherheitskontrolle am Flughafen einen durchsichtigen Beutel mit Fläschchen hoch.
Änderung an Flughäfen: Flüssigkeitsregeln fürs Handgepäck werden wieder verschärft © Oliver Berg/ dpa

Dank moderner Gepäckscanner (CT-Scanner), die Flüssigkeiten automatisch auf mögliche Sprengstoffe untersuchen, wurde die Flüssigkeitsgrenze seit April 2024 an einigen deutschen Kontrollstellen und Flughäfen in Europa teils außer Kraft gesetzt oder gelockert. Somit durften auch größere Flaschen im Handgepäck mitgeführt werden. Doch das wird nach Angaben des Betreibers des Frankfurter Flughafens, Fraport, bald der Vergangenheit angehören.

Wegen Sicherheitszweifel: Flüssigkeitsregelung an Flughäfen wieder verschärft

Wie die Fraport am Mittwoch (21. August) in einer Pressemitteilung mitteilte, wird die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck an Flughäfen wie etwa Frankfurt und München demnächst wieder begrenzt. Passagiere müssen sich demnach ab dem 1. September wieder an die Flüssigkeitsgrenze halten. Wer danach weiterhin mit größeren Behältern reisen will, kann diese im normalen Koffer beim Einchecken abgeben. Geht das Gepäckstück bei der Reise verloren oder kommt beschädigt an, können Passagiere Ansprüche geltend machen.

Nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur (dpa) ist die Verschärfung der Regeln auf Bedenken der EU bezüglich der Verlässlichkeit der neuartigen CT-Scanner zurückzuführen. Diese sind in der Lage, in kürzester Zeit dreidimensionale Bilder des Inhalts des Handgepäcks zu erstellen, wodurch die Flüssigkeitsvorschriften überflüssig erschienen. Doch diese Praxis ist nun bis zur Klärung der Sicherheitsbedenken vorerst ausgesetzt.

Alte Flüssigkeitsregel tritt wieder in Kraft: Das müssen Passagiere beim Handgepäck beachten

Gemäß den neuen EU-Richtlinien sind größere Flaschen nun wieder verboten. „Flüssigkeiten müssen in Behältnissen mit einem Fassungsvermögen von jeweils bis zu 100 Milliliter in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren 1-Liter-Kunststoffbeutel verpackt sein“, informiert die Bundespolizei.

Das ist unter Flüssigkeit zu verstehen

Nach der EU-Verordnung zum Handgepäck spricht man von Flüssigkeit bei „Flüssigkeiten, Gelen und Aerosolen“. Hierunter seien laut Bundespolizei alle Substanzen zu verstehen, die „bei Raumtemperatur flüssig, zähflüssig, gelartig, cremig oder von ähnlicher Konsistenz sind“. In Zweifelsfällen entscheidet das Kontrollpersonal am Flughafen über die Zulässigkeit der Mitnahme.
Diese Bestimmungen betreffen allerdings nur die Rechtslage in der Europäischen Union und können in Nicht-EU-Staaten abweichen.

Quelle: Bundespolizei

Was Flugpassagiere außerdem beim Handgepäck beachten müssen:

  • Pro Fluggast ist die Mitnahme von einem 1-Liter-Beutel zulässig.
  • Besondere Kontrolltechnik überprüft Medikamente, die während der Reise benötigt und im Handgepäck transportiert werden. Dies gilt auch für Spezialnahrung, etwa für Babys.
  • Babynahrung und Medikamente stellen eine Ausnahme der Flüssigkeitsregelung dar. Hier dürfen die Packungsgrößen über 100 ml hinausgehen.
  • Bei Medikamenten muss der Bedarf glaubhaft nachgewiesen werden, zum Beispiel mit einem Rezept oder Attest.
  • An Flughäfen oder bei Fluggesellschaften erworbene Duty-free-Flüssigkeiten dürfen als Handgepäck mitgenommen werden.
  • Hierzu müssen die Duty-free-Flüssigkeiten beim Kauf zusammen mit dem Kaufbeleg in einen Sicherheitsbeutel mit rotem Rand versiegelt und dürfen nicht vor Erreichung des Zielflughafens geöffnet werden.

An modernisierten Kontrollspuren dürfen Behälter bis zu 100 Milliliter weiterhin im Handgepäck verbleiben und müssen an den Kontrollstellen nicht separat ausgepackt werden. Ebenso elektronische Geräte. Nicht jedoch an Kontrollstellen mit herkömmlichen Scannern. Dort müssen Reisende Beutel als auch Elektronik auspacken und vorzeigen. Das könnte wieder zu längeren Wartezeiten an den Sicherheitskontrollen führen.

Tipps beim Fliegen: Die Dos and Don'ts für Passagiere

Um teure Snacks am Flughafen oder Flugzeug zu vermeiden, nehmen viele Passagiere auch eigenes Essen mit an Bord. Doch es gibt auch hier Restriktionen – einige Lebensmittel dürfen nämlich nicht ins Handgepäck. Ein gesunder Snack ist im Flugzeug sogar tabu.

Auch im Flugzeug können Passagiere einiges falsch machen. Eine Flugbegleiterin verriet kürzlich auf TikTok sieben No-Gos. Als Letzter in den Flieger zu steigen, soll indes gewisse Vorteile bringen. (vw)

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