85-Jähriger soll Strafe zahlen - Müllsammelnder Rentner verliert Gehstock und muss Bußgeld wegen Verschmutzung zahlen
Der 85-jährige Alan Davies wurde zu einer Geldstrafe von 150 Pfund (etwa 178 Euro) verurteilt, nachdem er bei einer Müllsammelaktion versehentlich seinen Gehstock und eine Tasche zurückgelassen hatte. Der Rentner war empört und beschuldigte die Regierung, ihn „ruinieren“ zu wollen.
Davies ist regelmäßig mit einer Gruppe an Müllsammlern im englischen Walsall in den Midlands unterwegs, um seine Gemeinde hübscher zu machen. Das berichtet auch die "Daily Mail". Der vor seiner Rente als Bauarbeiter arbeitende Mann hätte sein Eigentum Anfang September aus Versehen zurückgelassen.
Rentner irritiert: „Warum sollte ich meinen Gehstock absichtlich dort lassen?“
Davies hatte die Situation dem „Mirror“ geschildert. Er sagte: „Warum sollte ich meinen Gehstock absichtlich dort lassen? Ich möchte ihn zurückhaben.“ Seine Gemeinde identifizierte ihn durch sein Autokennzeichen und verschickte die Strafe per Post.
Genau das versteht der 85-Jährige noch weniger: „Sie haben sich die Mühe gemacht, mich ausfindig zu machen - und nach allem, was ich für die Gegend getan habe, hätten sie mir meinen Gehstock zurückgeben können.“
Gemeinde stellt klar: "Wir respektieren die Arbeit aller Müllsammelhelfer"
Davies’ Freunde versuchten erfolglos, eine menschliche Kontaktperson im Amt zu erreichen. Ihnen wurde immer nur geraten, sich per E-Mail zu beschweren, was letztendlich aber auch zum Erfolg führte.
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Der „Mirror“ berichtet, dass die Gemeinde nach einer erneuten Sichtung des Überwachungskamera-Materials die Strafe zurücknahm und sich bei Davies entschuldigte. Ein Sprecher erklärte: „Wir respektieren die Arbeit aller Müllsammelhelfer. Sie sind ein wichtiger Teil unserer Bemühungen gegen illegales Müllabladen.“
Rentnerin wegen Wildtierfütterung vor Gericht
Auch eine 77-jährige Rentnerin aus dem Kanton Zürich musste sich vor Gericht verantworten, weil sie einen Mäusebussard illegal gefüttert haben soll. Obwohl ein Nachbar ein Foto vorlegte, das den Bussard beim Fressen zeigt, konnte das Gericht nicht zweifelsfrei feststellen, dass die Rentnerin den Vogel tatsächlich gefüttert hatte. Sie wurde freigesprochen und erhielt eine Entschädigung von 5000 Franken für ihre Anwaltskosten.