„Zwangsbeitrag“ für öffentlich-rechtlichen Rundfunk – warum dieser Begriff richtig ist

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Der Kultur-Staatsminister plädiert für einen schlankeren öffentlich-rechtlichen Rundfunk und provoziert mit klaren Aussagen. Ein Kommentar von Christian Deutschländer.

München – Als Wolfram Weimer im Mai Kultur-Staatsminister im Kanzleramt wurde, sah mancher in ihm irgendeinen recht geschäftigen Merz-Spezl. Er hat dann viele Beobachter überrascht, dem Amt ein klares, konservatives Profil gegeben. Nicht jede Aussage muss man teilen, aber wenigstens ergeht sich Bundeskulturpolitik seither nicht mehr in Weinerlichkeit und im Wedeln mit Palästinensertüchern. Weimer sucht unangenehme Debatten.

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer spricht von einem „Zwangsbeitrag“ für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Damit hat er Recht, kommentiert Christian Deutschländer. © Montage: Kay Nietfeld/dpa/Schlaf

Weimer spricht von „Zwangsbeitrag“ für öffentlich-rechtlichen Rundfunk – formal hat er Recht

Er will anecken, jetzt auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Dass er offensiv vom „Zwangsbeitrag“ spricht, ist so eine Provokation. Formal hat er Recht, natürlich ist die Zahlung Zwang, so wie bei allen staatlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Kein Grund also, sich über diesen Begriff aufzuregen. Politisch liegt er dann richtig, wenn er erstens den kräftig vorhandenen Groll vieler Bürger über Art, Neigung und Umfang der öffentlich-rechtlichen Formate aufgreift. Die Leute wollen schon, dass ab und zu ein Politiker das ausspricht, auch wenn die Sender dann sauer sind. Zweitens, und das gehört zu Weimers klaren Aussagen, ist damit aber sein Bekenntnis verknüpft, einen schlankeren, schlagkräftigen, informationsstarken öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Grundversorgung – beitragsfinanziert – zu erhalten.

Nur ein viel, viel schlankeres System kann überleben. Weimer weiß und will das.

Die Debatten über die Beitragshöhe sind ja nur verschoben. Die Länder wollen den Beitrag bis 2027 einfrieren, die Sender klagen dagegen – Ziel: Die demokratischen Entscheidungen der Ministerpräsidenten aushebeln, ganze Landtage zu nutzlosen Puppenhäuschen zu degradieren. Bisher hat das Bundesverfassungsgericht hier bedauerlicherweise mitgespielt. Da droht noch sehr viel Ärger und Polarisierung. Die Sender dürften in der Summe bald eher froh sein, in Kultur-Minister Weimer einen harschen Kritiker, aber eben auch einen Unterstützer zu haben.