Der Balanceakt mit der Grundsteuer

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Wie viel Grundsteuer die Eigentümer – und auch Mieter – vom kommenden Jahr an zu zahlen haben, steht bislang noch in keiner Landkreis-Gemeinde fest. Entscheidungen dürften vielerorts im Herbst fallen. © Jens Büttner

Um von 2025 an weiter Grundsteuer zu bekommen, müssen die Gemeinden noch in diesem Jahr neue Hebesätze beschließen. Grund dafür ist die Grundsteuerreform. Und dabei ist nicht ausgeschlossen, dass es zu Erhöhungen kommt.

Landkreis – Die Marktgemeinde Dießen ist den Kommunen im Kreis Starnberg voraus. „Der Gemeinderat hat die Grundsteuerhebesätze für das kommende Jahr bereits im April beschlossen“, sagt Kämmerer Gunther Füßle. So habe man das Thema nicht mehr auf dem Tisch, wenn ab dem Herbst allenorten die öffentliche Diskussion hochkoche. Dass sie das tun wird, da ist er sich sicher.

Die Grundsteuer ist normalerweise kein großes Aufreger-Thema. Jedes Jahr müssen Städte und Gemeinden die Hebesätze festlegen, die bestimmen, wie viel Grundsteuer Eigentümer zu zahlen haben. Selbst gelegentliche Anhebungen führten, solange sie moderat ausfielen, selten zu einem Aufschrei. Doch nun kommen mehrere Dinge zusammen, die nach Einschätzung der Kämmerer für Unruhe sorgen könnten.

Zum Januar 2025 greift die Grundsteuerreform. Das heißt zum einen, dass die bisherige Rechtsgrundlage wegfällt. Zum Jahresbeginn müssen neue Grundsteuerbescheide verschickt und zuvor die Hebesätze neu beschlossen werden. Solange das nicht passiert ist, kann eine Kommune ab 1. Januar keine Grundsteuer einfordern.

Zum anderen ist in vielen Kommunen die Kassenlage so bescheiden wie lange nicht. Eine Anhebung von kommunalen Steuern erscheint mancherorts fast zwingend, unabhängig von der Reform. Allerdings hatten Bundes- und Landespolitik versprochen, dass die Grundsteuerreform insgesamt aufkommensneutral sein soll. Auch wenn manche Bürger mehr zahlen müssen als bisher und andere weniger, so sollen die Kommunen unter dem Strich keine Mehreinnahmen durch die Reform haben, so das implizite Versprechen. Viele Kämmerer und manche Bürgermeister betonen aber schon jetzt, dass sie sich an das Versprechen der höheren Ebene nicht gebunden fühlen.

Gauting schließt Erhöhung nicht aus

Aus dem Gautinger Rathaus heißt es auf Anfrage des Starnberger Merkur: „Eine Erhöhung der Grundsteuerhebesätze zur Erhöhung der Steuereinnahmen der Gemeinde kann aufgrund der schwierigen Haushaltslage der Gemeinde nicht ausgeschlossen werden.“ Entscheiden müsse aber der Gemeinderat. In Gauting fließen jedes Jahr etwa drei Millionen Euro aus der Grundsteuer in die Gemeindekasse. Das sind rund acht Prozent der gesamten Steuereinnahmen.

Mehr Grundsteuer nimmt mit fünf Millionen Euro nur die Stadt Starnberg ein, die auch den höchsten Hebesatz hat. Der Hebesatz der für Wohn- und Gewerbeobjekte relevanten Grundsteuer B wurde erst für heuer auf 430 Prozentpunkte des von den Finanzämtern festgesetzten Messbetrages angehoben. Eine weitere Anhebung für 2025 sei nicht ausgeschlossen, teilt Kämmerer Thomas Deller in einer mit Bürgermeister Patrick Janik abgestimmten Antwort auf die Merkur-Anfrage mit.

Bergs Kämmerer Florian Bendele kündigt an, er werde dem Gemeinderat einen Hebesatz empfehlen, der zehn bis 15 Prozent Mehreinnahmen ergebe. Kraillings Kämmerer Michael Aßmus hat seinen Gemeinderat kürzlich auf das Thema vorbereitet. Auch er sagt: „Da wird, wie so oft, auf Bundesebene etwas versprochen, was die Kommunen ausbaden sollen.“

Aßmus hat sich einige gemeindeeigene Immobilien angeschaut. Er hat mit den neuen Messbeträgen, die in Bayern künftig nicht mehr vom Grundstückswert, sondern vor allem von der Grundstücks-, Wohn- und Nutzfläche eines Objekts bestimmt sind, durchgerechnet, dass der Hebesatz von 340 auf 490 Prozentpunkte steigen müsste, damit die Einnahmen insgesamt gleich bleiben würden. Und er hat durchgerechnet, welcher Hebesatz nötig wäre, damit die Gemeinde im kommenden Jahr zehn Prozent mehr aus der Grundsteuer bekäme als im vergangenen Jahr. Nötig wäre ein Anstieg auf 509 Prozentpunkte. Für einzelne Objekte würde sich die Grundsteuer dadurch wohl versechsfachen, für andere fielen nach Aßmus’ Rechnung weniger Steuer an als bisher.

Weßling plant die Festlegung der Hebesätze später

Wirklich solide und vollständige Daten bekommen die Gemeinden erst im Herbst von den Finanzämtern. Dann sollen vielerorts auch zeitnah die Hebesätze beschlossen werden. Im Gegensatz zu den meisten Gemeinden plant Weßlings Bürgermeister Michael Sturm allerdings, die Hebesätze erst in der ersten Jahreshälfte 2025 festzulegen, zusammen mit dem Haushalt, auch wenn dann im ersten Quartal kein Geld aus der Grundsteuer fließt. Aßmus kann sich das nicht vorstellen. Es gehe da in Krailling um 300 000 Euro, die im ersten Quartal nicht verfügbar wären. „Und wir schwimmen auch nicht in Liquidität.“ Er würde gerne die Haushaltsberatungen vorziehen und sie schon im alten Jahr abschließen. „Es ist sinnvoll, beim Beschluss der Hebesätze den Finanzbedarf für 2025 zu kennen“, sagt er.

Sein Dießener Kollege Gunther Füßle ist da entspannter. Auf seine Anregung hin habe der Marktgemeinderat eine Erhöhung für 2024 beschlossen und für 2025 den gleichen Hebesatz festgelegt. Sollte sich zeigen, dass dann mit den neuen Messzahlen mehr eingenommen wird, „können wir 2026 ja wieder runter gehen. Dann wäre die Politik gut beraten, diese zusätzlichen Einnahmen nicht dauerhaft mitzunehmen.“

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