Wird Einbahnstraßenregelung aufgehoben?

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Bei einer Aufhebung der Einbahnstraßenregelung wäre die Einfahrt in die Rigistraße von der Hochreuther-Straße aus für den Verkehr möglich. Vor ein paar Jahren gab es bereits eine Lockerung für Radfahrer. Doch selbige wurde aufgehoben, nachdem es zu Unfällen respektive Beinahe-Kollisionen zwischen Autos und Radlern gekommen war. © Bernhard Jepsen

Wird die Einbahnstraßenregelung in der Rigistraße aufgehoben? Bei einem Ortstermin mit Vertretern der Marktgemeinde und der Polizei kam man jedenfalls zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für die Beibehaltung der Verkehrsführung nicht mehr gegeben sind. Die direkten Anlieger wollen aber weiterhin eine Einbahnstraße.

Damit hatte Stefan Rießenberger nicht gerechnet. Anfang des Jahres hatte der Fraktionssprecher der Bürgervereinigung eine Anfrage im Marktrat gestellt, wonach die Rathausverwaltung die Einbahnstraßenregelung in der Rigistraße im Ortsteil Wörth überprüfen solle. Und nun präsentierte das Bauamt in der jüngsten Sitzung des Bauausschusses gleich einen Beschlussvorschlag, wonach die Verwaltung mit dem „Vollzug der Aufhebung der Einbahnstraßenregelung“ beauftragt werden sollte. Die Anlieger wurden darüber bereits per Brief informiert – und das sorgte für Unmut. Etwa ein halbes Dutzend der Rigistraßen-Anrainer verfolgte die Ausschusssitzung live im Sitzungssaal. „Dass meine Nachfrage so einen Besucherandrang auslöst, das überrascht mich“, räumte Rießenberger ein.

Regelung aus vergangenen Zeiten

Zur Vorgeschichte: Der Abschnitt der Rigistraße von der Kreuzung zur Auerbergstraße bis zur Einmündung in die Hochreuther Straße darf aktuell nur in östliche Richtung befahren werden. Das gilt auch für den Radverkehr. Die Einbahnstraßenregelung stammt noch aus einer Zeit, als an der Hochreuther Straße Firmen wie Siemens oder später Grillo und MTP ansässig waren. Die im Schichtbetrieb tätigen Angestellten sorgten nach Dienstschluss bei der Ausfahrt auf die Schongauer Straße mit ihren Autos regelmäßig für Rückstau. Um die Wartezeit zu verkürzen, nahmen viele den Umweg über die Rigistraße. Daraufhin wurde die Einbahnstraßenregelung eingeführt.

Doch inzwischen ist das eins㈠tige Gewerbegebiet am ehemaligen MTP-Gelände städtebaulich in ein Wohn- respektive Mischgebiet umgewandelt worden – ohne Schichtbetriebsverkehr. „Es gibt nach der geltenden Straßenverkehrsordnung keinen einschlägigen Grund mehr, die Rigistraße als Einbahnstraße auszuweisen“, verwies Bürgermeister Frank Zellner (CSU) im Ausschuss auf die Rechtslage. Das Meinungsbild in der Debatte war allerdings nicht eindeutig: „Es gibt auf der Rigistraße mit der Einbahnstraßenregelung eigentlich keine Probleme. Sie funktioniert“, erklärte Anton Höck (Peißenberger Liste) unter Applaus der Besucher. Es gebe keinen Grund, sie aufzuheben.

Sandra Rößle (CSU/Parteilose) wiederum plädierte dafür, die Angelegenheit „differenziert zu betrachten“. Man könne die Stellungnahme der Polizei „nicht einfach in den Wind schlagen“. Eine Regelung mit Gegenverkehr und parkenden Autos hätte eine Entschleunigungswirkung. Auch Robert Halbritter (SPD) tendierte eher zur Abschaffung der Einbahnstraßenregelung. „Ich weiß nicht, was in dem Fall richtig oder falsch ist“, räumte der Vize-Bürgermeister zwar ein. Aber: Die Bewohner der Auerbergstraße und der oberen Rigi㈠straße würden vom Verkehr entlastet, wenn auf der Rigistraße in beide Richtungen gefahren werden dürfte.

Entscheidung fällt im Marktgemeinderat

Jürgen Forstner (Freie Wähler) wiederum erklärte, dass ihn der Tagesordnungspunkt „verwirren“ würde. Zum einen habe es sich bei Rießenbergers Nachfrage Anfang des Jahres nicht um einen offiziellen Antrag gehalten: „Warum liegt dann jetzt schon ein Beschlussvorschlag auf dem Tisch?“ Zum anderen würde es sich ja nur um eine „Empfehlung“ der Polizei handeln: „Warum knickt man da jetzt sofort wieder ein.“

Frank Zellner versuchte, Forstners „Verwirrung“ zu beseitigen. Bei der Angelegenheit würde es sich aus dem Blickwinkel der Gemeinde um einen „übertragenen Wirkungskreis“ handeln. Das heißt, die Kommune ist als örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde tätig. Sollte sie Regelungen gegen die Straßenverkehrsordnung billigen oder erlassen, so könne sie das tun. Allerdings könnten die übergeordneten Behörden jederzeit ihr Veto einlegen. Und dass man Rießenbergers Nachfrage beziehungsweise den Sachverhalt objektiv aufbereitet habe, sei selbstverständlich: „Wir nehmen die Äußerungen unserer Gemeinderäte ernst“, so Zellner.

Rießenberger wiederum räumte ein, dass er in der Thematik mit seiner Fraktionskollegin Cornelia Wutz bislang keine deckungsgleiche Meinung gehabt habe. Doch auch der Sprecher der Bürgervereinigung machte einen Rückzieher: „Wichtig sei, dass die Radfahrer entgegen der Einbahnstraße fahren dürfen.“ Wenn die Lebensqualität der Anlieger negativ beeinflusst werde, dann solle man die Regelung ansonsten beibehalten. Rießenberger bat darum, die Debatte in den Fraktionen weiterzuführen. „Ich glaube, wir werden eine Lösung finden, mit der alle leben können.“ In der Sitzung des Marktrats am heutigen Donnerstag soll dann eine abschließende Entscheidung getroffen werden.

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