Ein Grundstückseigentümer in Tutzing weigert sich seit Jahren, das Kreisbauamt auf seinen Grund zu lassen. Mehrfach waren Gerichte damit beschäftigt. Jetzt hat das Verwaltungsgericht die Klage des Mannes gegen eine Betretungsanordnung des Landratsamts abgewiesen.
Tutzing – Seit 2021 weigert sich ein Tutzinger Bürger, Vertreter des Kreisbauamtes auf sein Grundstück an der Lindenallee zu lassen. Das beschäftigt seitdem das Kreisbauamt, Juristen und auch immer wieder das Verwaltungsgericht bis zum Verwaltungsgerichtshof hinauf. Gestern wurde wieder vor dem Verwaltungsgericht verhandelt. Das Gericht wies die Klage des Eigentümers gegen eine Betretungsanordnung des Landratsamtes ab. Das Landratsamt wird nun versuchen, einen neuen Termin zu vereinbaren. Deutlich wurde, wie sehr solche Fälle die Arbeit des Kreisbauamts behindern.
Bei dem fraglichen Grundstück handelt es sich um ein großes Areal mit mehreren Gebäuden im Süden Tutzings und in Seenähe. Die Bebauung wirkt auf Luftbildern aus verschiedenen Jahren immer wieder anders. Das war der Grund, warum das Tutzinger Rathaus vor Jahren das Kreisbauamt bat, sich die Sache einmal anzuschauen und zu dokumentieren, welche Gebäude dort vorhanden sind. Seitdem versucht das Landratsamt, mit dem Eigentümer des Grundstücks einen Termin zu vereinbaren – ohne Erfolg. Betretungsanordnungen beklagte der Mann bis jetzt, ebenso klagte er gegen ein Zwangsgeld, das die Behörde bereits verhängt hat. Das wirkt wie eine Beschäftigungsmaßnahme für Landratsamt und Gericht. So ähnlich sah es gestern auch der Vorsitzende Richter des Verwaltungsgerichts Johann Oswald.
Der Kläger war nämlich nicht zur Verhandlung erschienen. Er sei krank, erklärte sein Rechtsanwalt. Und er selbst sei auch für einen erkrankten Kollegen kurzfristig eingesprungen, weshalb er um Vertagung bitte. Richter Oswald zeigte wenig Verständnis. „In Ihrem Briefkopf sind acht, neun Rechtsanwälte aufgeführt.“ Es sei zumutbar, dass sich in all der Zeit ein zweiter Kollege in den Fall einarbeitet. „Ich sehe hier ein prozessverzögerndes Verhalten Ihres Mandanten“, machte Oswald deutlich. Die übrigen Vertreter stimmten dem Vorsitzenden Richter offenbar zu, denn die Vertagung wurde vom Gericht abgelehnt.
Landratsamt bleibt hart
Auf den Vorschlag des Landratsamts, sich auf einen Termin zu einigen, ging der Anwalt nicht ein. Sein Mandant lehne es ab. „Da herrscht eine hohe Emotionalität, es gab mehrere Anzeigen.“ Kreisbaumeister Dr. Christian Kühnel bat um Einsicht. „Irgendwann werden wir auf das Grundstück kommen. Das hatten wir schon mal, dass wir das durchsetzen“, sagte er und erinnerte damit an eine Episode in der Gemeinde Berg, als das Landratsamt sich mit der Polizei Zugang zu einem Grundstück verschaffte, auf dem viele Schwarzbauten standen.
Im Tutzinger Fall wurde der Verdacht auf Schwarzbauten in der Verhandlung nicht geäußert. Wohl aber machte Johanna Leiß, Fachbereichsleiterin im Kreisbauamt, ihrem Unmut Luft. „Wir werden den Bescheid vollziehen, wir sind beim zweiten und dritten Zwangsgeld und haben noch keinen Erfolg.“ Der nächste Schritt sei eine Ersatzzwangshaft „für den Umstand, dass man eine Baukontrolle vornimmt – das steht nicht dafür“, stellte sie fest. „Personell ist das ein Wahnsinn für uns.“
Der Wahnsinn geht weiter. Das Landratsamt wird einen neuen Termin für eine Ortsbesichtigung festlegen und ein Zwangsgeld androhen, falls sich der Eigentümer weiter weigert. Bisher ging es um ein Zwangsgeld von 5000 Euro, im nächsten Schreiben werde es vermutlich höher sein, so Kreisbaumeister Kühnel.