Probleme mit dem Arbeitsamt: So können Bürgergeld-Empfänger ihren Sachbearbeiter wechseln
Wer im Jobcenter Probleme mit dem Sachbearbeiter hat, kann sich dagegen wehren. Im Ernstfall können Betroffene gleich mehrere Maßnahmen einleiten.
Frankfurt – Bürgergeldempfängerinnen und Bürgergeldempfänger stehen vor großen Herausforderungen. Schwierigkeiten mit Sachbearbeitenden können den Weg erschweren, doch ein Wechsel einer Beraterin oder eines Beraters ist unter Umständen möglich. Denn nicht alles müssen Betroffene auf dem Arbeitsamt hinnehmen. Fühlen sich Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld ungerecht behandelt, können sie Maßnahmen einleiten.
Probleme mit dem Arbeitsamt-Sachbearbeiter: Beistand oder Teamleitung können helfen
Wenn es mit Sachbearbeitenden des Jobcenters „nicht passt“ und die Erwartungen nicht erfüllt werden, ist das kein Grund zur Verzweiflung. Manchmal kann es helfen, die Teamleitung des Jobcenters einzuschalten. Verschlechtert sich das Verhältnis oder kommt es zu Konflikten, wünschen sich Antragstellerinnen und Antragsteller nicht selten einen Wechsel. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn unerlaubt Dokumente durch das Jobcenter eingefordert werden.

Laut einem Beitrag auf gegen-hartz.de ist ein Wechsel möglich, jedoch müssen triftige Gründe vorliegen. Sozialarbeiter Sebastian Bertram empfiehlt auf gegen-hartz.de, zunächst „das Gespräch zu suchen und Konflikte offen anzusprechen“. Alle Bürgerinnen und Bürger haben zudem das Recht, sich durch einen Beistand oder Bevollmächtigten vertreten zu lassen, wie es im Sozialgesetzbuch festgelegt ist. Wer alleine nicht weiterkommt, kann in Erwägung ziehen, Unterstützung von Dritten zu holen.
Ein Beistand kann auch eine weitere Funktion erfüllen: André Maßmann von buergergeld.org erklärt, dass ein Beistand als Zeuge fungieren kann, wenn es darauf ankommt. In einigen Fällen müssen Bürgergeld-Empfänger nicht mal eine Ablehnung des Jobcenters akzeptieren.
Bürgergeld-Empfänger können Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Sachbearbeiter stellen
Sollte die Unterstützung durch einen Beistand nicht ausreichen, können Betroffene eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Sachbearbeiterin oder den Sachbearbeiter einreichen. Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein Mittel, um gegen „benachteiligendes und diskriminierendes Verhalten eines zuständigen Mitarbeiters vorzugehen“, so gegen-hartz.de. Dieses Recht steht jedem deutschen Bürger und jeder Bürgerin laut Grundgesetz zu. Es kann ratsam sein, eine Dienstaufsichtsbeschwerde über einen Mitarbeiter des Jobcenters einzulegen, wenn:
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- sich der Sachbearbeiter diskriminierend verhält
- der Sachbearbeiter mit eingereichten Unterlagen nicht sorgfältig umgeht
- der Sachbearbeiter den Leistungsbezieher auffordert, Angaben zu machen, die rechtlich nicht zulässig
- der Sachbearbeiter im Jobcenter ständig zum Nachteil des Leistungsberechtigten berät und informiert
- der Sachbearbeiter fehlende Kompetenz in der Beratung und Betreuung an den Tag legt
Für die Dienstaufsichtsbeschwerde gibt es keine vorgeschriebene Form. Entscheidend ist, dass die Situation und der Beschwerdegrund detailliert und nachvollziehbar beschrieben werden. Betroffene können auf arbeitslosenselbsthilfe.org ein Musterformular nutzen und ihre persönlichen Daten einfügen.
Sollte die Beschwerde erfolglos bleiben und die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter nicht gewechselt werden, besteht die Möglichkeit, einen Befangenheitsantrag zu stellen. In begründeten Fällen besteht nach § 17 Abs. 1 SGB X ein Anspruch darauf, wie Sozialwissenschaftler Jan Heinemann auf gegen-hartz.de erläutert. (BeBau/bk)