Genehmigung für Erstaufnahmeeinrichtung in Hausham nur eine Frage der Zeit
Auch wenn der Gemeinderat sie ablehnt, treibt das Landratsamt die Pläne für eine Erstaufnahmeeinrichtung im ehemaligen Impfzentrum in Hausham weiter voran. Die Genehmigung soll „zeitnah“ erfolgen.
Hausham – So laut der Knall nach der deutlichen Ablehnung der geplanten Erstaufnahmeeinrichtung im früheren Impfzentrum durch den Haushamer Gemeinderat war, so ruhig ist es seitdem um das Projekt geworden. Obwohl das Landratsamt auf Nachfrage wiederholt betonte, dass die Pläne trotz des verweigerten gemeindlichen Einvernehmens weiterverfolgt werden, kamen sie nicht mehr in die öffentliche Diskussion. Das dürfte sich ändern, wenn das Staatliche Bauamt am Landratsamt die Genehmigung zur Nutzungsänderung erteilt. Dies soll nach Auskunft der Pressestelle der Behörde geschehen, „sobald – möglichst zeitnah – alle nachgeforderten Bauantragsunterlagen vorliegen“.
Veränderungssperre kein Hindernisgrund
Dass der Gemeinderat die 2022 erstmals erlassene und im Januar ausgelaufene Veränderungssperre für das Areal um die Alte Miesbacher Straße, in dem sich auch das ehemalige Impfzentrum befindet, erneut beschlossen hat, ist hierfür laut Baugesetzbuch (BauGB) kein Hinderungsgrund. So teilt das Landratsamt mit, dass „allerdings bei Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünften oder sonstigen Unterkünften für Flüchtlinge oder Asylbegehrende von den Bestimmungen des BauGB oder der aufgrund des BauGB erlassenen Vorschriften im erforderlichen Umfang abgewichen werden, wenn andernfalls dringend benötigte Unterkunftsmöglichkeiten im Gebiet der Gemeinde, in der sie entstehen sollen, nicht oder nicht rechtzeitig bereitgestellt werden können“. Zu diesen Vorschriften zähle auch eine von der Gemeinde erlassene Satzung über eine Veränderungssperre.
Landratsamt fegt Einwände der Gemeinde vom Tisch
Dass es letztlich darauf hinauslaufen könnte, davon geht auch Bürgermeister Jens Zangenfeind aus. So habe die Gemeinde ein Anhörungsschreiben des Landratsamtes zum geplanten Ersetzen des gemeindlichen Einvernehmens mit einer ausführlichen Stellungnahme beantwortet. Vor etwa zwei Wochen habe die Behörde aber mitgeteilt, dass die Einwendungen rechtlich nicht durchgreifen würden und die Realisierung des Vorhabens weiterbetrieben werde. „Ob und auf welcher Rechtsgrundlage das Landratsamt weiter vorgeht, ist uns nicht bekannt“, sagt Zangenfeind.
Bürgermeister wartet auf nächste Schritte der Kreisbehörde
Auch ein bereits zuvor auf Einladung des Landrats stattgefundenes Gespräch, an dem neben ihm und Zangenfeind auch Mitarbeiter des Landratsamtes sowie die Fraktionssprecher aus dem Haushamer Gemeinderat teilgenommen hätten, habe keine neuen Aspekte erbracht. Gleiches gelte für die Forderung der Gemeinde, dass die Sanitäreinrichtungen der Erstaufnahmeeinrichtung eingehaust und damit direkt an das Gebäude angebunden werden. „Weitere Gespräche in Bezug auf unsere Einwendungen und etwaige Lösungen haben nicht stattgefunden“, stellt Zangenfeind fest. Auch zu einem etwaigen Zeitplan könne man nichts sagen. Man warte also auf die nächsten Schritte des Landratsamtes.
Dessen Pressestelle bestätigt auf Anfrage unserer Zeitung, dass eine Einhausung bei der Regierung von Oberbayern nicht beantragt wurde, da der Freistaat bei der Flüchtlingsunterbringung nur „zwingend erforderliche Kosten“ übernehme. Sollte sich aber im Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtung herausstellen, dass eine Einhausung des Zugangs zur Sanitäreinrichtung erforderlich ist, könne sie gegebenenfalls nachgerüstet werden. Die im bei der besagten Gemeinderatssitzung aufgekommene Befürchtung, das Landratsamt würde eine vorerst unbefristete Nutzung des ehemaligen Impfzentrums als Erstaufnahmeeinrichtung anstreben, weist die Behörde nun aber zurück. Man strebe die Erteilung einer befristeten Baugenehmigung für sechs Jahre an.